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Ausstellung eines Leichenpasses

Wird bei einer Leichenüberführung eine Staatsgrenze überwunden, ist die Ausstellung eines Leichenpasses erforderlich.

In den Leichenpass werden die Daten der verstorbenen Person sowie das Transportmittel und die Route der Überführung aufgenommen.

Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

Kosten

Leichenpass: 17,00€
Zahlungsziel: sofort bei Abholung

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung
  • Überweisung nach Gebührenbescheid

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der entweder im Zusammenhang mit der Sterbefallbeurkundung vom Standesamt oder von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.

Prozess

In der Regel kümmert sich das beauftragte Bestattungsunternehmen um die Formalitäten im Zusammenhang mit der Sterbefallbeurkundung.

Voraussetzungen

Eine verstorbene Person soll über min. eine Staatsgrenze hinweg überführt werden.

Ansprechpartner

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