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Ausweispflicht Befreiung

Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Dies gilt auch wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage sind, am öffentlichen Leben teil zu nehmen.
Falls Sie die Befreiung nicht selbst beantragen können, kann dies auch eine bevollmächtige Person bzw. ein gerichtlich bestellter Betreuer*in für Sie erledigen.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bestellungsurkunde im Original
  • Bescheinigung des Arztes/ Ärztin
  • Vertretungsvollmacht
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

Bearbeitungsdauer

1 Tag (die Bescheinigung wird in der Regel vor Ort ausgestellt.)

Rechtsgrundlagen

Prozess

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus 
  • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
  • wichtig ist die Vorlage des alten Dokumentes, dieses wird entwertet 
  • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
  • Bei persönlicher Antragstellung  (z. B. durch bevollmächtigte Person oder Betreuer) erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. 

Voraussetzungen

  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
  • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht in der Öffentlichkeit bewegen.
  •  Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt und Sie können nicht mehr am öffentlichen leben teilnehmen
  • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 oder kann auch direkt 
hier online gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Weiterführende Informationen

Der schriftliche Antrag kann auch formlos erfolgen.

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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