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Auszüge aus den Bauakten / Akteneinsicht

Jeder, der Auszüge aus der Bauakte benötigt, muss ein begründetes Interesse geltend machen. Dafür genügt ein schriftlicher Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszugs, eines notariellen Kaufvertrages oder eines Erbscheins. Dritte benötigen die Einverständniserklärung des Eigentümers.

Ebenso ist eine Kopie eines gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins vorzulegen.
Ein besonderes Recht für Kaufinteressenten einer Immobilie gibt es nicht.

Der Antrag auf Auszüge aus den Bauakten kann aus organisatorischen Gründen derzeit nur per E-Mail gestellt werden. Kopien aus der Bauakte werden per Post oder in digitaler Form (kleinere Dateien per E-Mail, größere Dateien auf CD) versandt und sind gebührenpflichtig. 

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
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