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Beglaubigung

Beglaubigungen

Hierzu ist das zu beglaubigende Dokument im Original und möglichst auch als Kopie mitzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben die Kopien selbst zu fertigen, können diese für die unten angegebene Gebühr auch beim Bürgerservice gemacht werden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Erstellung der Kopien beim Bürgerservice Pflicht.

Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der entsprechende Personalausweis beziehungsweise Reisepass mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen.

Von der Meldebehörde nicht beglaubigt werden dürfen:

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden). Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat.
  • Urkunden in Grundbuchangelegenheiten (Notar, Amtsgericht)
  • Urkunden in Erbangelegenheiten (Notar, Amtsgericht)

Kosten

Beglaubigung pro Seite : 3,75€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Kopie pro Seite 1-11: 0,60€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Kopie pro Seite ab 11 Seiten: 0,40€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Dokumente im Original

Bearbeitungsdauer

1 Tag (in der Regel wird die Beglaubigung vor Ort ausgestellt)

Besonderheiten

Je nach Anzahl der Beglaubigungen und nach Arbeitsaufkommen ist es jedoch nicht immer möglich, die beglaubigten Schriftstücke sofort mitzunehmen. Dann ist ggf. eine erneute Terminabsprache erforderlich.

 

Für Rentenzwecke ist eine Beglaubigung gebührenfrei. Bitte bringen Sie dazu den entsprechenden Nachweis der Rentenkasse mit.

Fremdsprachige Dokumente dürfen nur für die Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt werden.

Prozess

Sie vereinbaren einen Termin. Zu dem Termin bringen Sie die Original Schriftstücke mit und ggf. die Kopien.

Voraussetzungen

Das Original des Dokumentes muss vorgelegt werden. 

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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