Beglaubigungen
Hierzu ist das zu beglaubigende Dokument im Original und möglichst auch als Kopie mitzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben die Kopien selbst zu fertigen, können diese für die unten angegebene Gebühr auch beim Bürgerservice gemacht werden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Erstellung der Kopien beim Bürgerservice Pflicht.
Für Unterschriftsbeglaubigungen ist der entsprechende Personalausweis beziehungsweise Reisepass mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen.
Von der Meldebehörde nicht beglaubigt werden dürfen:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden). Hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat.
- Urkunden in Grundbuchangelegenheiten (Notar, Amtsgericht)
- Urkunden in Erbangelegenheiten (Notar, Amtsgericht)
Kosten
Beglaubigung pro Seite : 3,75€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Kopie pro Seite 1-11: 0,60€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Kopie pro Seite ab 11 Seiten: 0,40€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Zahlungsarten
- Bar
- EC-Kartenzahlung
- Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Dokumente im Original
Bearbeitungsdauer
1 Tag (in der Regel wird die Beglaubigung vor Ort ausgestellt)
Besonderheiten
Je nach Anzahl der Beglaubigungen und nach Arbeitsaufkommen ist es jedoch nicht immer möglich, die beglaubigten Schriftstücke sofort mitzunehmen. Dann ist ggf. eine erneute Terminabsprache erforderlich.
Für Rentenzwecke ist eine Beglaubigung gebührenfrei. Bitte bringen Sie dazu den entsprechenden Nachweis der Rentenkasse mit.
Fremdsprachige Dokumente dürfen nur für die Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt werden.
Prozess
Sie vereinbaren einen Termin. Zu dem Termin bringen Sie die Original Schriftstücke mit und ggf. die Kopien.
Voraussetzungen
Das Original des Dokumentes muss vorgelegt werden.
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.
Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.