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Bescheinigung über Erklärungen zur Namensführung

Das Standesamt, das

  • eine Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften (Beispiel: Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe),
  • eine Erklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (Personenkreis: Spätaussiedler),
  • eine Erklärung nach Art. 47, 48 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Beispiel: Teilung einer Namenskette in Vor- und Familiennamen),
  • eine sog. Sortiererklärung hinsichtlich der Reihenfolge der Vornamen nach § 45 a Personenstandsgesetz,

entgegengenommen hat oder ein der Erklärung zugrundeliegendes Register führt, stellt auf Antrag der erklärenden Person eine entsprechende Bescheinigung über die Namensänderung aus.

Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

Kosten

Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00€

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung
  • Überweisung nach Gebührenbescheid

Benötigte Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Beachten Sie bitte, dass nur das zuständige Standesamt eine Namensänderungsbescheinigung ausstellen kann.

Die Zuständigkeit ergibt sich in den meisten Fällen für das Standesamt, das das zugrunde liegende Register führt, in welches die Namensänderung beizuschreiben ist.

Beispiel: Sie haben in Goch die Ehe geschlossen und möchten nun eine Erklärung zur Führung eines Ehenamens beurkunden lassen, weil Sie sich im Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht für einen gemeinsamen Namen entscheiden konnten oder wollten. Sie wohnen jetzt in Kleve. Lassen Sie die Erklärung beim Wohnsitzstandesamt beurkunden, bekommen Sie keine Bescheinigung über die Namensänderung. Diese kann ausschließlich durch das registerführende Standesamt Goch erteilt werden.

Prozess

Sie reichen zunächst die für die Beurkundung notwendigen Dokumente ein. Wenn das Standesamt Goch die Beurkundung der Namenserklärung vornimmt und auch für die Entgegennahme zuständig ist, erhalten Sie auf Wunsch die entsprechende Bescheinigung während Ihres Beurkundungstermines. Muss ein anderes Standesamt Ihre Erklärung entgegennehmen, erhalten Sie diese Bescheinigung von dort.

Voraussetzungen

Es hat eine Namensänderung stattgefunden, und diese hat Wirksamkeit erlangt.

Kontaktinformationen

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache einen Termin.

Weiterführende Informationen

Wenn die Erklärung nicht beim beurkundenden Standesamt wirksam wird, kann dort keine Namensänderungsbescheinigung ausgestellt werden.

Ansprechpartner
Standesamt
Telefon: 0 28 23 / 320-0
E-Mail: standesamt@goch.de

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