Benötigte Formulare
Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen? Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Goch die notwendigen Unterlagen zur Wahl per Post beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Goch, Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa stark bleibt.
Hinweis für die Bundestagswahl 2025:
Wenn Sie Deutscher oder Deutsche sind, derzeit keinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten, aber trotzdem an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, ist es notwendig, dass Sie einen Antrag auf ein Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Mit dem Antrag verbunden ist zugleich ein Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen. Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Unterlagen bis zum 2. Februar 2025 beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein müssen.
Zu unterscheiden sind zwei Konstellationen:
- Sie haben nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück?
Dann füllen Sie bitte den Antrag nach Anlage 2 zur BWO aus. Dieser Antrag muss zwar handschriftlich unterzeichnet werden, kann aber auch per E-Mail oder Telefax eingereicht werden. Richten Sie den Antrag gerne an die folgende E-Mail-Adresse: wahlamt@goch.de.
- Sie haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück, Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen?
Dann füllen Sie bitten den Antrag nach Anlage 2a zur BWO aus. Dieser Antrag muss handschriftlich unterzeichnet werden und im Original beim Wahlamt der Stadt Goch eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass ggf. weitere Ausführungen auf einem Beiblatt zu machen sind.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Sie sollten Ihren Briefwahlantrag so frühzeitig wie möglich stellen.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden.
Prozess
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Stadt Goch eingetragen sind, können Sie Ihren Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen hinzugefügt.
Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.
Ihren Wahlschein können Sie persönlich oder schriftlich hier beantragen beantragen:
Stadt Goch
Wahlamt
Markt 2
47574 Goch
Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Sie können die Briefwahl auch durch einen formlosen Antrag mit den obigen Daten per E-Mail an wahlamt@goch.de beantragen. Für den schriftlichen Antrag kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben.
Darüber hinaus ist eine Antragstellung über das Online-Portal sowie über den auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code möglich.
Nach der Antragstellung versendet die Stadt Goch Ihre Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Anschrift. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versendet oder persönlich abgeholt werden.
Wie wähle ich per Briefwahl?
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
Der Wahlbrief enthält:
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtliche(r) Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an die Stadt Goch
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Füllen Sie nun die Wahlunterlagen vollständig aus. Achten Sie darauf, Ihre Kreuzchen für Erst- und/oder Zweitstimme nicht im Beisein anderer Personen zu machen, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Lassen Sie sich bei Ihrer Wahl nicht von außen beeinflussen und folgen Sie allein Ihrem Gewissen. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (weiß) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Stadt Goch ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr (bei Kommunalwahlen 16:00 Uhr) bei der Stadt Goch vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Voraussetzungen
Sie sind für die jeweilige Wahl wahlberechtigt, im Wählerverzeichnis der Stadt Goch eingetragen und sind infolge Richterspruchs nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Kontaktinformationen
Termine nur nach Absprache.