Bei der nächsten Wahl möchten Sie per Briefwahl abstimmen? Egal ob aus Alters- und Mobilitätsgründen, aufgrund von Urlaub oder sonstiger Abwesenheit, oder lediglich aus Bequemlichkeit: Die Briefwahl gibt Ihnen die Möglichkeit, schon vor dem Wahltag Ihre Stimme abzugeben und sie bequem per Post zu versenden.
Wir verraten Ihnen, wie Sie in Goch die notwendigen Unterlagen zur Wahl per Post beantragen und Ihre Stimme per Post abgeben. So nehmen Sie mit minimalem Aufwand Ihre Bürgerpflicht wahr und tragen Ihren Teil dazu bei, dass die Demokratie in Goch, Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa stark bleibt.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Sie sollten Ihren Briefwahlantrag so frühzeitig wie möglich stellen.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden.
Prozess
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Sie können die Wahl per Post ohne die Angabe von Gründen nutzen. Sofern Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Stadt Goch eingetragen sind, können Sie Ihren Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen hinzugefügt.
Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Es ist nicht möglich, den Antrag telefonisch zu stellen.
Ihren Wahlschein können Sie persönlich oder schriftlich hier beantragen beantragen:
Stadt Goch
Wahlamt
Markt 2
47574 Goch
Wenn Sie die Briefwahl beantragen, benötigt die zuständige Stelle folgende Daten:
- Familienname
- Vorname(n)
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift inkl. Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
Sie können die Briefwahl auch durch einen formlosen Antrag mit den obigen Daten per E-Mail an wahlamt@goch.de beantragen. Für den schriftlichen Antrag kann auch die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden. Bitte denken Sie daran, den Antrag zu unterschreiben.
Darüber hinaus ist eine Antragstellung über das Online-Portal sowie über den auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code möglich.
Nach der Antragstellung versendet die Stadt Goch Ihre Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Anschrift. Auf Wunsch kann der Wahlschein auch an eine abweichende Anschrift versendet oder persönlich abgeholt werden.
Wie wähle ich per Briefwahl?
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen erhalten haben, prüfen Sie sie zunächst auf Vollständigkeit.
Der Wahlbrief enthält:
- Wahlschein mit Dienstsiegel und Unterschrift (eigenhändig unterschrieben oder eingedruckt)
- Amtliche(r) Stimmzettel
- Amtlicher Stimmzettelumschlag (blau)
- Amtlicher Wahlbriefumschlag (rot) mit vollständiger Anschrift für den Versand an die Stadt Goch
- Merkblatt mit offiziellen Hinweisen und bebilderten Erläuterungen zur Briefwahl
Füllen Sie nun die Wahlunterlagen vollständig aus. Achten Sie darauf, Ihre Kreuzchen für Erst- und/oder Zweitstimme nicht im Beisein anderer Personen zu machen, um das Wahlgeheimnis zu wahren. Lassen Sie sich bei Ihrer Wahl nicht von außen beeinflussen und folgen Sie allein Ihrem Gewissen. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu.
Füllen Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (weiß) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Kleben Sie diesen zu; das Frankieren ist innerhalb von Deutschland nicht notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Stadt Goch ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Wahl um 18:00 Uhr (bei Kommunalwahlen 16:00 Uhr) bei der Stadt Goch vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Voraussetzungen
Sie sind für die jeweilige Wahl wahlberechtigt, im Wählerverzeichnis der Stadt Goch eingetragen und sind infolge Richterspruchs nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Kontaktinformationen
Termine nur nach Absprache.