Benötigte Formulare
Die Stadt Goch nimmt als Untere Denkmalbehörde die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr, die auf die Erhaltung von Denkmälern gerichtet sind.
Denkmäler sind in der Denkmalliste eingetragen und unterliegen den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG). Es gibt Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler.
Im Geoportal Niederrhein können Sie sich die Denkmäler auf einer Karte anschauen. Folgen Sie dazu dem Link.
Wesentliche Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde:
- Beratung und Hilfestellung zum Thema Denkmalschutz
- Auskünfte zur Denkmalliste
- Unterschutzstellung und Löschung von Denkmälern
- Führung der Denkmalliste
- Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen nach § 9 DSchG
- Ausstellung von Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen
Erlaubnispflichtige Maßnahmen:
Jeder Eingriff in ein Bau- oder Bodendenkmal bedarf einer Erlaubnis. Zu den Eingriffen in ein Baudenkmal gehören zum Beispiel Veränderungen der Substanz und des äußeren Erscheinungsbildes, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Nutzungsänderungen.
Auch die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung von Bau- oder Bodendenkmälern ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Vor der Durchführung erlaubnispflichtiger Maßnahmen ist ein Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland bzw. das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wird bei Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörde beteiligt.