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Eheschließung

Nachdem Sie den Entschluss gefasst haben, die Ehe miteinander schließen zu wollen, wenden Sie sich mit diesem Anliegen bitte immer zunächst an das für die Prüfung der Ehevoraussetzungen zuständige Standesamt. Dieses ist in der Regel das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnsitzes oder das des Wohnsitzes eines Verlobten.

Hilfreich ist es für die Beantwortung Ihrer Frage nach den benötigten Dokumenten, das Formular "Erklärung der/des Verlobten hinsichtlich der Ehevoraussetzungen", welches Sie ebenfalls auf der Homepage finden, auszufüllen und zu übersenden. Es enthält u. a. eine Frage zum Thema "Erwerb eines Stammbuches".

Damit Sie diesbezüglich Ihre Entscheidung mitteilen können, finden Sie im weiteren Verlauf das Foto der aktuellen Stammbuchkollektion.

Sobald Ihr ausgefüllter Fragebogen zu Ihren Ehevoraussetzungen beim Standesamt vorliegt, erhalten Sie im Anschluss eine Auflistung, die sowohl die einzureichenden Unterlagen als auch mögliche zusätzliche Hinweise zur Eheanmeldung umfasst.

Die Ehe kann nach Vorliegen sämtlicher Ehevoraussetzungen vor jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.

Kosten

nur Eheanmeldung incl. Trauung: 40,00€ bis 186,00€
Zahlungsziel: sofort bei der Eheanmeldung

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung
  • Überweisung nach Gebührenbescheid

Benötigte Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Sie melden die Ehe frühestens 6 Monate vor Ihrem geplanten Wunschtermin beim Standesamt ihres Wohnsitzes an.

Sollte die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses notwendig sein, muss die Eheschließung innerhalb der auf den Ausstellungstag folgenden 6 Monate erfolgen. Wurde vom OLG eine Befreiungsurkunde erteilt, gilt auch hier eine Frist für die Eheschließung binnen 6 Monaten ab Ausstellungsdatum.

Eine Ehe kann bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen vor jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.

Besonderheiten

Die Eheanmeldung sollte von beiden Verlobten erfolgen. Nur in Ausnahmefällen kann eine Bevollmächtigung in Frage kommen (z. B. bei Aufenthalt eines ausländischen Verlobten in dessen Heimatstaat).

 

Prozess

Nachdem die notwendigen Dokumente durch die Verlobten zusammengestellt wurden, sind diese beim Standesamt einzureichen. Stellt das Standesamt fest, dass alle Dokumente vollständig sind, wird die Eheanmeldung weitestgehend vorbereitet. Die Verlobten erhalten einen Termin zur persönlichen Vorsprache. In diesem Termin werden

  • die weitere Vorgehensweise (z. B. Vorlage einer ausländischen Ehescheidung zur Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich, Antragstellung auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses usw.) erklärt,
  • (bei Vorliegen sämtlicher Ehevoraussetzungen auch) der Termin zur Eheschließung bestätigt,
  • Gebühren entrichtet,
  • offene Fragen des Paares beantwortet,
  • evtl. Wünsche hinsichtlich des Ablaufes der Trauungszeremonie notiert usw.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Vollzug der Ehe ist das Nichtvorhandensein eines Ehehindernisses. Dies gilt auch und insbesondere für die Ehefähigkeit einer/s ausländischen Verlobten.

Wenn ein oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind vor einer beabsichtigten Eheschließung in Deutschland einige Besonderheiten zu beachten. Als Ausländer/in benötigen Sie für die Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates. Bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden kommt es nämlich darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin gesetzliche Ehehindernisse ergeben.

Wenn der Herkunftsstaat der/s ausländischen Verlobten kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, ist ein Prüfverfahren durch das zuständige Oberlandesgericht notwendig. Die entsprechende Antragstellung ist Bestandteil der Eheanmeldung. Sie müssen den Antrag nicht selbst stellen.

Bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe ist ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erforderlich, da sich die Ehevoraussetzungen dann nach deutschem Recht richten.

War jemand von Ihnen schon einmal im Ausland verheiratet und/oder wurde dort geschieden, ist möglicherweise die förmliche Anerkennung der im Ausland erfolgten Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich. Eine mögliche Antragstellung beim zuständigen Oberlandesgericht übernimmt das für die Eheanmeldung zuständige Standesamt für Sie.

Deshalb ist es ratsam, wenn Sie frühzeitig Kontakt zu dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen. Dann erhalten Sie nähere Informationen über das weitere Vorgehen und eine Auflistung der notwendigen Dokumente sowie die Beschreibung der erforderlichen Schritte. Bei der Anmeldung zur Eheschließung prüft Ihr Standesamt neben den Angaben zur Person, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht der/des Verlobten eventuell Ehehindernisse ergeben.

 

 

FAQ

Wann kann ein Termin zur Eheschließung vereinbart werden?

Dies ist aus Gründen der möglichst umfassenden Gleichbehandlung aller Paare erst bei Vorliegen der jeweiligen Ehevoraussetzungen möglich. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass zunächst eine ausländische Entscheidung in Ehesachen für den deutschen Rechtsbereich wirksam anzuerkennen, ein Ehefähigkeitszeugnis im Ausland zu beantragen ist oder eine Befreiung hiervon erteilt werden muss.

Kontaktinformationen

Bei allen geplanten Eheschließungen mit ausländischem Bezug (ausländische Staatsangehörigkeit, ausländische Eheauflösung usw.) wenden Sie sich bitte an die Standesbeamtin Heike Lichters.

 

 

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache einen Termin.

Ansprechpartner

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