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Eheschließung Registrierung

Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.

Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber diese hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich beim registerführenden Standesamt eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht. Darüber hinaus haben Sie als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen in vielen Fällen erleichtert.

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die formellen und materiellen Ehevoraussetzungen vorliegen. Dies wird anhand der - je nach Fallkonstellation sehr unterschiedlichen - Dokumente vor der Nachbeurkundung im zuständigen Standesamt geprüft.

Diese Prüfung ist auch dann notwendig, wenn die Ehe nicht nachbeurkundet, dafür aber im Melderegister der Familienstand geändert werden soll. In diesem Fall ist das die Aufgabe des Bürgerservices.

Hinsichtlich der Antragsberechtigung bedarf es in den meisten Fällen der deutschen Staatsangehörigkeit eines Ehegatten. Auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besteht ein Antragsrecht.

Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

Kosten

Nachbeurkundung: 40,00€ zu 65,00€

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung
  • Überweisung nach Gebührenbescheid

Benötigte Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Es gibt keine Frist für die Antragstellung auf Nachbeurkundung. Es wird in erster Linie auf die deutsche Staatsangehörigkeit der antragsberechtigten Person abgestellt.

Prozess

Bei Aufenthalt in Deutschland: Die für die Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe notwendigen Dokumente sind zuvor mit dem Standesamt telefonisch abzustimmen und bei Vollständigkeit dort einzureichen. Sobald der Vorgang beurkundungsreif vorbereitet ist, kann ein Termin zur Vorsprache vereinbart werden. In diesem Termin werden z. B. Antragsformulare ausgedruckt und unterschrieben, namensrechtliche Erklärungen abgegeben, ein Stammbuch erworben, Urkunden ausgestellt, die Gebühren entrichtet usw.

Bei Aufenthalt im Ausland: Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die nächste deutsche Auslandsvertretung. Wenn dort alle notwendigen Dokumente vorgelegt wurden, gelangt der Antrag auf dem Postweg an das zuständige Standesamt.

Voraussetzungen

Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Weitere antragsberechtigte Personenkreise sind Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

FAQ

Muss ich eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland "anerkennen" lassen?

Der Begriff "Anerkennung" wird in diesem Zusammenhang sehr häufig genutzt. Grundsätzlich richtet sich das Interesse des Fragenden darauf zu erfahren, ob er nach seiner im Ausland geschlossenen Ehe auch in Deutschland als "verheiratet" gilt.
Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn sowohl die formellen als auch die materiellen Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Hierunter fällt z. B. die Frage, ob eine durch eine ausländische Scheidung aufgelöste Vorehe eines Eheschließenden möglicherweise für den deutschen Rechtsbereich noch keine Wirkung entfaltet hat. Dann würde es sich bei der nun im Ausland geschlossenen Ehe um eine bigamische Ehe handeln.
Dies zu prüfen, ist die Aufgabe des zuständigen Standes- und/oder Einwohnermeldeamtes. Natürlich ist der vorherige Familienstand nicht das einzige Kriterium für die Prüfung, dafür aber ein sehr wichtiges.

Wann ist eine Nachbeurkundung sinnvoll?

Insbesondere wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben oder ihn in Kürze haben werden, ist eine Nachbeurkundung sinnvoll, da beim oft weit entfernt liegenden Eheschließungsorgan neue Eheurkunden nur mit erheblichem Aufwand und ggfs. auch Kosten beantragt werden können. Durch die Nachbeurkundung in ein deutsches Eheregister haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich eine deutsche Eheurkunde ausstellen zu lassen.

Muss eine Nachbeurkundung zwingend erfolgen?

Nein, Sie müssen die Nachbeurkundung nicht beantragen, wenn es Ihnen genügt, dass Sie beim Einwohnermelderegister mit dem Familienstand "verheiratet" eingetragen werden können. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Eintragung des Familienstandes im Melderegister die gleichen wie für die Nachbeurkundung. Daher sind die meisten Paare geneigt, die Ehe nachbeurkunden zu lassen, da der Vorteil der möglichen Ausstellung einer deutschen Eheurkunde den Aufwand durchaus lohnt und die Beurkundung über die Gebührenzahlung für die Nachregistrierung hinaus keine Nachteile mit sich bringt.

Wer ist zuständig für die Nachbeurkundung?

Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist das aktuelle, mangels eines solchen, das letzte deutsche Wohnsitzstandesamt einer antragsberechtigten Person. Hatte bislang noch keiner der Antragsberechtigten einen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Nachbeurkundung zuständig.

Kontaktinformationen

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache einen Termin.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie sich momentan im Ausland aufhalten, können Sie den Antrag auf Nachbeurkundung über die deutsche Auslandsvertretung in Ihrer Nähe stellen. Auch in diesen Fällen können Sie zuvor hinsichtlich der notwendigen Dokumente mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland Kontakt aufnehmen, um späteres Nachfordern von Unterlagen zu vermeiden.

Ansprechpartner
Standesamt
Telefon: 0 28 23 / 320-0
E-Mail: standesamt@goch.de

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