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eID-Karte für Bürger/innen der EU/EWR

Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte den Online-Ausweis. Ihre Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.

Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit dem Online-Ausweis für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Kosten

eID-Karte EU/EWR: 37,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Bar
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

Bearbeitungsdauer

3 Wochen

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte seit dem 01.November 2021 außerhalb Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.

Voraussetzungen

Sie sind Bürger*in der EU oder des EWR und sind mindestens 16 Jahre alt und besitzen ein gültiges Identitätsdokument Ihres Heimatstaates (z.B. Reisepass oder Personalausweis). In  Deutschland können Sie die eID-Karte im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 oder kann auch direkt 
hier online gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Weiterführende Informationen

Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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