Benötigte Formulare
Beim Standesamt Goch können die notwendigen Vordrucke und Informationsblätter zum Thema "Einbürgerung" abgeholt werden.
Für die Antragsentgegennahme und - bearbeitung ist die Kreisverwaltung Kleve als Einbürgerungsbehörde zuständig.
Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!
Rechtsgrundlagen
Fristen
Sie müssen im Besitz eines Passes sein, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und erfüllen die Voraussetzungen aus § 8 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz).