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Einbürgerung

Beim Standesamt Goch können die notwendigen Vordrucke und Informationsblätter zum Thema "Einbürgerung" abgeholt werden.

Für die Antragsentgegennahme und - bearbeitung ist die Kreisverwaltung Kleve als Einbürgerungsbehörde zuständig.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Sie müssen im Besitz eines Passes sein, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Voraussetzungen

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und erfüllen die Voraussetzungen aus § 8 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz).

Ansprechpartner
Standesamt
Telefon: 0 28 23 / 320-0
E-Mail: standesamt@goch.de

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