Inhalt

Einwohnerantrag

Der Einwohnerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Mit ihm können Einwohner den Rat verpflichten,über eine bestimmte gemeindliche Angelegenheit zu beraten und zu entscheiden. Über die bloße Anregung hinaus erfolgt damit also eine Entscheidungspflicht des Rates (nicht aber ein Entscheidungsrecht der Einwohner) zur Sache.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Ein Einwohnerantrag kann nur von Personen gestellt werden, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Ansprechpartner

Sie haben das Ende der Seite erreicht