Inhalt

Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.

Neu ab 02.08.2021: Das Personenbeförderungsrecht wird mit Wirkung ab 02.08.2021 geändert. Der Nachweis der Ortskundeprüfung wird ab diesem Zeitpunkt durch einen Nachweis der Fachkunde ersetzt.

Aktuell ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an die Ausstellung des Fachkundenachweises gestellt werden.  Bei Fragen dazu wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve.

Neu eingeführt wird der gebündelte Bedarfsverkehr (§ 50 Personenbeförderungsgesetz). Bei dem gebündelten Bedarfsverkehr handelt es sich um die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, bei der mehrere Bedarfsaufträge entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt werden.

Sie benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie

·         ein Taxi,

·         einen Krankenkraftwagen,

·         einen PKW im Linienverkehr,

·         einen PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen,

·         oder im gebündelten Bedarfsverkehr

fahren möchten, und in dem Fahrzeug Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig beantragen.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes und wird an das Straßenverkehrsamt Kleve zur dortigen Bearbeitung weitergeleitet.

 

Kosten

Fahrgastbeförderung: 43,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Führungszeugnis: 13,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Fahrgastbeförderung mit Umtausch Führerschein: 64,10€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Fahrgastbeförderung mit Verlängerung Klasse C/D: 79,40€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Erweiterung Fahrgastbeförderung(kein Führungszezgnis erforderlich): 43,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Führerschein
  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  • Leistungstest (nur für die D-Klassen und Fahrgast beförderung; im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis

Rechtsgrundlagen

Fristen

Besonderheiten

Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

 

Der Leistungstest wird nur bei erstmaliger Beantragung und Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus benötigt.

Prozess

Die zuständige Stelle(Straßenverkehrsamt Kleve) prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

Den Antrag reichen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Die Antragsunterlagen werden an das Straßenverkehrsamt Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.

Voraussetzungen

  • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
  • Mindestalter: 21 Jahre;
     bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • geistige und körperliche Eignung
  • ausreichendes Sehvermögen
  • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
  • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Bei Fragen wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter Online-Termine 
gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Kontakt Kreisverwaltung Kleve:

Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve

Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360

Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

Sie haben das Ende der Seite erreicht