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Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Kosten

Erweiterung generell: 43,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Erweiterung mit Führerschein alt(grau/rosa): 54,10€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Erweiterung mit Vorbesitz AM/T/L: 44,70€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Biometrisches Lichtbild
  • Angabe der Fahrschule
  • Kopie des Führerscheins
  • Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre)
  • Leistungstest (nur für die D-Klassen und Fahrgast beförderung; im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0; nur bei D-Klassen erforderlich)

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

 

Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

Prozess

Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei Ihrer  Wohnsitzgemeinde beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt Kleve) prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Kleve abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.

Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Kreis Kleve – Abteilung Straßenverkehr
Hinweise zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, Stand: Januar 2021

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis einer bestimmten Klasse ist das entsprechende
Mindestalter erforderlich:
• 15 Jahre: AM
• 16 Jahre: A1, L und T
• 18 Jahre: A2, B, BE, C1 und C1E
• 21 Jahre: C, CE und D1, D1E
• 24 Jahre: A und D, DE
 

Kontaktinformationen

Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve

Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360


Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de

Öffnungszeiten

generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. 

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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