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Fahrerkarte

Jedes neue Nutzfahrzeug ab 3,5 t Gesamtgewicht und jeder neue Omnibus mit mehr als acht Fahrgastplätzen muss mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden.
Wenn Sie ein solches Fahrzeug führen, benötigen Sie zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten eine sogenannte Fahrerkarte, die auch Ihre Personendaten enthält. In Nordrhein-Westfalen wird die Fahrerkarte durch die Kreise und kreisfreien Städte ausgegeben.
Eine Antragstellung erfolgt bei Erstausstellung, Verlängerung, Synchronisation oder Änderung einer Fahrerkarte über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Bei Verlust/Diebstahl oder Mangel/Defekt stellen Sie den Antrag bitte in den Zulassungsstellen des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern (Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr). 

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie die Fahrerkarte in Verbindung mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen, wird erst die Verlängerung der Fahrerlaubnis bearbeitet und im Anschluss die Fahrerkarte bestellt. Läuft die Fahrerkarte zeitnah ab und soll diese vorab bestellt werden, vermerken Sie dies bitte auf dem Antrag.

Kosten

Fahrerkarte: 41,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Fahrerkarte Direktversand: 46,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Kopie des Führerscheins

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

 

Wenn Sie außerhalb der EU wohnen und im Kreis Kleve arbeiten, benötigen Sie auch einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist, wer
• seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und
• einen gültigen deutschen Kartenführerschein bzw. eine entsprechend gültige
Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU/EWR hat.

Kontaktinformationen

Kontakt Kreis Kleve:

Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve

Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360


Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de

Öffnungszeiten

generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter
https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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