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Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B beantragen

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.

In Deutschland kann man bereits ab dem 17. Lebensjahr Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17").Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Erwerb der Fahrerlaubnis mit 18 Jahren.

Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes stellen. Sie müssen auch Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen machen. Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.

Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die

  • mindestens 30 Jahre alt ist,
  • seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
  • maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).

Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. 

Nachbenennung einer Begleitperson:

Die Nachbenennung einer oder mehrerer Begleitpersonen ist grundsätzlich jederzeit möglich. Hierzu reichen Sie bitte die o. g. Unterlagen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein. Sofern die praktische Prüfung bereits abgelegt und die Fahrbescheinigung ausgehändigt wurde, fügen Sie dem Antrag bitte ebenfalls eine Kopie dieser Bescheinigung bei. Die Antragsgebühren belaufen sich auf 13,80 € zuzüglich 5,10 € je nachbenannter Begleitperson. Nach schriftlicher Benachrichtigung kann die neue Fahrbescheinigung bei der Führerscheinstelle des Kreises in Kleve oder Geldern abgeholt werden.

 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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