Benötigte Formulare
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
In Deutschland kann man bereits ab dem 17. Lebensjahr Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17").Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Erwerb der Fahrerlaubnis mit 18 Jahren.
Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes stellen. Sie müssen auch Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen machen. Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.
Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die
- mindestens 30 Jahre alt ist,
- seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
- maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).
Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen.
Nachbenennung einer Begleitperson:
Die Nachbenennung einer oder mehrerer Begleitpersonen ist grundsätzlich jederzeit möglich. Hierzu reichen Sie bitte die o. g. Unterlagen bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein. Sofern die praktische Prüfung bereits abgelegt und die Fahrbescheinigung ausgehändigt wurde, fügen Sie dem Antrag bitte ebenfalls eine Kopie dieser Bescheinigung bei. Die Antragsgebühren belaufen sich auf 13,80 € zuzüglich 5,10 € je nachbenannter Begleitperson. Nach schriftlicher Benachrichtigung kann die neue Fahrbescheinigung bei der Führerscheinstelle des Kreises in Kleve oder Geldern abgeholt werden.
Kosten
Erlaubnis Fahren ab 17: 53,40€
Zahlungsziel: bei Beantragung
zzgl. je benannter Begleitperson : 5,10€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Nachbenennung Begleitperson: 18,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Zahlungsarten
- Bar
- EC-Kartenzahlung
- Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe"
- Anlage 1 (Zustimmung beider gesetzlicher Vertreter)
- Anlage 2 (für jede Begleitperson)
- Kopie Führerschein je Begleitperson
- Angabe der Fahrschule
- Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original, nicht älter als 2 Jah
- Vollständig ausgefüllter Antrag
Rechtsgrundlagen
Fristen
Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Besonderheiten
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.
Prozess
Sie müssen den Antrag auf eine Fahrerlaubnis bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Die Antragsunterlagen werden an die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Nach Antragstellung stellt die Fahrerlaubnisbehörde fest, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Die Fahrerlaubnisbehörde fordert den Bewerber gegebenenfalls zur Vorlage von ergänzenden Nachweisen über seine Kraftfahrereignung auf.
Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, erhält der TÜV den Auftrag, die Prüfung(en) abzunehmen. Ein Prüfauftrag an den TÜV verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrages beim TÜV oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird. Die Fahrerlaubnis wird nach Bestehen der Prüfung grundsätzlich durch den Prüfer ausgehändigt. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnis durch die Zulassungsstelle des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern (montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) ausgehändigt werden.
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
- Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten Bürgerservice Goch: Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr 1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden. Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. |
Ansprechpartner Straßenverkehrsamt Kreis Kleve:
Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve
Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Fahrschulwechsel
Möchten Sie während der Ausbildung die Fahrschule wechseln, ist dies der Führerscheinstelle in Kleve schriftlich auf dem Postweg oder per Fax unter 02821/85-590 mitzuteilen.
Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
• Name, Anschrift und Geburtsdatum des Fahrerlaubnisbewerbers
• Name der alten Fahrschule
• Name und Anschrift der neuen Fahrschule
• Name und Anschrift der zuständigen Prüfstelle
• Unterschrift des Fahrerlaubnisbewerbers