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Fahrerlaubnis Erteilung

Der Kreis Kleve bearbeitet alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umtausch, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie Ersatz eines Führerscheins.

Sofern Sie auf öffentlichen Straßen ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen möchten, benötigen Sie die dafür erforderliche Fahrerlaubnis.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Kosten

Ersterteilung generell: 44,70€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Ersterteilung AM/T/L: 43,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Express: 15,30€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Hierdurch wird lediglich die Führerscheinherstellung, nicht aber die Antragsbearbeitung beschleunigt! Bei Anträgen mit begleitetem Fahren und mehreren beantragten Klassen ist die Express-Gebühr nicht empfehlenswert!

Kombinationen B96,B196, B197: 28,60€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original, nicht älter als 2 Jah
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe"
  • Angabe der Fahrschule
  • Leistungstest (nur für die D-Klassen und Fahrgast beförderung; im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  • Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre)

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Für den Verlust Führerscheinen sind die Anträge direkt beim Straßenverkehrsamt Kleve oder Geldern zu stellen.

 

Wird die Führerscheinbestellung per Express gewünscht, ist zusätzlich eine Gebühr von 15,30 Euro zu entrichten. Hierdurch wird lediglich die Führerscheinherstellung beschleunigt, nicht aber die Antragsbearbeitung beim Straßenverkehrsamt Kleve.

Fragen dazu richten Sie bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve.

 

 

Für die Klassen C1, C, C1E und D1, D, D1E, DE sind die ärztlichen Gutachten erforderlich.

Prozess

Sie erhalten die Antragsformulare durch Ihre Fahrschule. Diese reichen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde ein. Von dort wird der Antrag zum zuständigen Straßenverkehrsamt Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.

Nach Antragstellung stellt die Fahrerlaubnisbehörde fest, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Die Fahrerlaubnisbehörde fordert den Bewerber gegebenenfalls zur Vorlage von ergänzenden Nachweisen über seine Kraftfahrereignung auf.

Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, erhält der TÜV den Auftrag, die Prüfung(en) abzunehmen. Ein Prüfauftrag an den TÜV verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrages beim TÜV oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird. Die Fahrerlaubnis wird nach Bestehen der Prüfung grundsätzlich durch den Prüfer ausgehändigt. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnis durch die Zulassungsstelle des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern (montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) ausgehändigt werden.

Voraussetzungen

Für die Erteilung der Fahrerlaubnis einer bestimmten Klasse ist das entsprechende Mindestalter erforderlich:
• 15 Jahre: AM
• 16 Jahre: A1, L und T
• 18 Jahre: A2, B, BE, C1 und C1E

21 Jahre: C, CE und D1, D1E

24 Jahre: A und D, DE

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter
https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Kontakt Kreis Kleve:

Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve

Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360


Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de

generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr

Weiterführende Informationen

Fahrschulwechsel


Möchten Sie während der Ausbildung die Fahrschule wechseln, ist dies der Führerscheinstelle in Kleve schriftlich auf dem Postweg oder per Fax unter 02821/85-590 mitzuteilen.


Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
• Name, Anschrift und Geburtsdatum des Fahrerlaubnisbewerbers
• Name der alten Fahrschule
• Name und Anschrift der neuen Fahrschule
• Name und Anschrift der zuständigen Prüfstelle
• Unterschrift des Fahrerlaubnisbewerbers

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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