Benötigte Formulare
Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.
Für den Anhängerführerschein B96 ist lediglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, welcher sich aus einem Theorie- und einem Praxisteil zusammensetzt. Eine abschließende praktische Prüfung, wie beispielsweise beim Führerschein Klasse BE, gibt es nicht.
Kosten
Eintragung generell: 38,60€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Eintragung mit Umtausch alter Führerschein: 48,80€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Zahlungsarten
- Bar
- EC-Kartenzahlung
- Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Fahrschulung nach 7a
- Fahrschulung nach 7 b
- Biometrisches Lichtbild
- Kopie des Führerscheins
- Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.
Prozess
Sie reichen den Antrag mit entsprechenden Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Von dort wird der Antrag zum Straßenverkehrsamt weitergeleitet und dort bearbeitet. Sie erhalten von dort schriftlich Bescheid.
Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.
Voraussetzungen
Führerschein Klasse B, entsprechende Schulung (Nachweis)
Kontaktinformationen
Kontakt Kreis Kleve:
Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve
Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360
Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de
Öffnungszeiten
generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:
Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.
Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt Kleve.
https://www.kreis-kleve.de/aufgaben/auto-mobilitaet-strassenverkehr/fuehrerschein