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Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B  können nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.

Für den Anhängerführerschein B96 ist lediglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, welcher sich aus einem Theorie- und einem Praxisteil zusammensetzt. Eine abschließende praktische Prüfung, wie beispielsweise beim Führerschein Klasse BE, gibt es nicht. 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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