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Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B  können nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.

Für den Anhängerführerschein B96 ist lediglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, welcher sich aus einem Theorie- und einem Praxisteil zusammensetzt. Eine abschließende praktische Prüfung, wie beispielsweise beim Führerschein Klasse BE, gibt es nicht. 

Kosten

Eintragung generell: 38,60€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Eintragung mit Umtausch alter Führerschein: 48,80€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Fahrschulung nach 7a
  • Fahrschulung nach 7 b
  • Biometrisches Lichtbild
  • Kopie des Führerscheins
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

Prozess

Sie reichen den Antrag mit entsprechenden Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Von dort wird der Antrag zum Straßenverkehrsamt weitergeleitet und dort bearbeitet. Sie erhalten von dort schriftlich Bescheid.

Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.

Voraussetzungen

Führerschein Klasse B, entsprechende Schulung (Nachweis)

Kontaktinformationen

Kontakt Kreis Kleve:

Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve

Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360


Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de

Öffnungszeiten

generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt Kleve.

 

https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich3/fuehrerscheine-fahrerlaubnisse/

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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