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Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

Wenn Sie Inhaberin bzw. Inhaber der alten Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse „CE79“ ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Inhaberin bzw. Inhaber der alten Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Kosten

Verlängerung C/D Klassen: 43,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Verlängerung C/D Klassen +Umtausch (grau/rosa Führerschein): 54,10€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Führungszeugnis bei D-Klassen: 13,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Führerschein
  • Führungszeugnis
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  • Leistungstest (nur für die D-Klassen und Fahrgast beförderung; im Original, nicht älter als 1 Jahr)

Rechtsgrundlagen

Fristen

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden. 

Besonderheiten

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

Prozess

Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrer  Wohnsitzgemeinde ein. Von dort aus wird Ihr Antrag an das zuständige Straßenverkehrsamt Kleve (Fahrerlaubnisbehörde) weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice der Stadt Goch keinen Einfluss. Weitere Informationen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt in Kleve.

Voraussetzungen

Bei der Verlängerung der D-Klassen über das 50.Lebensjahr hinaus benötigen Sie auch einen Leistungstest.

Das polizeiliche Führungszeugnis benötigen Sie bei der Antragstellung der D-Klassen.

Kontaktinformationen

Kontakt Kreis Kleve:

Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve

Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360


Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de

Öffnungszeiten

generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter Online-Termine gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. 

Weiterführende Informationen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt Kleve.

https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich3/fuehrerscheine-fahrerlaubnisse/

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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