Benötigte Formulare
Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Sie wird mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder wirksam. Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag stellen Sie bitte bei dem Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde im Kreis Kleve.
Kosten
Neuerteilung generell: 110,70€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Führungszeugnis: 13,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Zahlungsarten
- Bar
- EC-Kartenzahlung
- Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Biometrisches Lichtbild
- Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
- Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original, nicht älter als 2 Jah
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre)
- Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis
- Leistungstest (nur für die D-Klassen und Fahrgast beförderung; im Original, nicht älter als 1 Jahr)
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Die ärztlichen Gutachten benötigen Sie bei Antragstellung der Klassen C1, C, D1 und D.
Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV nur für die Klasse D1 und D.
Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.
Prozess
Sie stellen den Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Dann wird Ihr Antrag an das Straßenverkehrsamt in Kleve weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Informationen.
Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist von Ihnen über das Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde einzureichen.
Im Rahmen der Neuerteilung hat die Fahrerlaubnisbehörde die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfang zu prüfen.
Die ärztlichen Gutachten sind bei der Neuerteilung der C und D-Klassen erforderlich.
Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zum Neuerteilungsverfahren und dem damit verbundenen Nachweis der Kraftfahreignung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Bonn, Telefon 02821 85-
519
Kontaktinformationen
Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve
Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360
Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de
generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:
Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.
Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
Weiterführende Informationen
Bei Fragen richten Sie sich an das Straßenverkehrsamt Kleve.