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Fahrerlaubnis Neuerteilung

Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Sie wird mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder wirksam. Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag stellen Sie bitte bei dem Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde im Kreis Kleve.

Kosten

Neuerteilung generell: 110,70€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Führungszeugnis: 13,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle im Original, nicht älter als 2 Jah
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre)
  • Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  • Führungszeugnis
  • Leistungstest (nur für die D-Klassen und Fahrgast beförderung; im Original, nicht älter als 1 Jahr)

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Die ärztlichen Gutachten benötigen Sie bei Antragstellung der Klassen C1, C, D1 und D. 

Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV nur für die Klasse D1 und D.

Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

Prozess

Sie stellen den Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Dann wird Ihr Antrag an das Straßenverkehrsamt in Kleve weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Informationen.

Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.

 

Voraussetzungen

Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist von Ihnen über das Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde einzureichen.
Im Rahmen der Neuerteilung hat die Fahrerlaubnisbehörde die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfang zu prüfen.
Die ärztlichen Gutachten sind bei der Neuerteilung  der C und D-Klassen erforderlich.

Haben Sie noch Fragen?
Bei Fragen zum Neuerteilungsverfahren und dem damit verbundenen Nachweis der Kraftfahreignung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Bonn, Telefon 02821 85-
519

Kontaktinformationen

Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve

Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360


Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de

generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. 

Weiterführende Informationen

Bei Fragen richten Sie sich an das Straßenverkehrsamt Kleve.

 

https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich3/fuehrerscheine-fahrerlaubnisse/

 

 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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