Inhalt

Fahrerlaubnis Neuerteilung

Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Sie wird mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder wirksam. Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag stellen Sie bitte bei dem Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde im Kreis Kleve.

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

Sie haben das Ende der Seite erreicht