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Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

Die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Herkunftsland.

Dabei werden die Herkunftsländer in drei Kategorien unterteilt:

  1. Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  2. Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung  aufgeführt sind
  3. alle anderen Staaten (Drittstaaten)

Je nach austellendem Staat berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis unterschiedlich lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Erweiterung /Verlängerung der C und D-Klassen werden die ärztlichen Gutachten benötigt.

Ukrainische Führerscheine in Deutschland

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18.07.2022 eine Verordnung (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) erlassen, mit der die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.

Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.

 

Kosten

Umtausch Führerschein aus EU: 36,30€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Umtausch Führerschein aus übrigen Staaten: 43,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Umtausch aus dem Ausland mit Erweiterung: 61,80€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Umtausch aus dem Ausland mit Verlängerung: 61,80€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Umtausch aus dem Ausland mit Schlüsselzahl 197: 72,50€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Biometrisches Lichtbild
  • Kopie des Führerscheins
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Kopie Führerschein + Übersetzung durch amtlich anerkannten Übersetzer
  • Angabe der Fahrschule (bei Fahrerlaubnis außerhalb des Abkommens über Europäischen Wirtschaftsraum)

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

Prozess

Sie reichen Ihren Ihren vollständigen Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Ihr Antrag wird dann an das Straßenverkehrsamt Kleve weitergeleitet und dort bearbeitet. Von dort erhalten Sie schriftlich Bescheid wenn Ihr Führerschein erstellt wurde. Zum Abholen müssen Sie dann einen Termin beim Straßenverkehrsamt Kleve buchen. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.

Voraussetzungen

Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. 

Kontakt Kreis Kleve:

Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve

Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360


Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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