Benötigte Formulare
Die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Herkunftsland.
Dabei werden die Herkunftsländer in drei Kategorien unterteilt:
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind
- alle anderen Staaten (Drittstaaten)
Je nach austellendem Staat berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis unterschiedlich lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Erweiterung /Verlängerung der C und D-Klassen werden die ärztlichen Gutachten benötigt.
Ukrainische Führerscheine in Deutschland
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18.07.2022 eine Verordnung (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) erlassen, mit der die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.
Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.
Kosten
Umtausch Führerschein aus EU: 36,30€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Umtausch Führerschein aus übrigen Staaten: 43,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Umtausch aus dem Ausland mit Erweiterung: 61,80€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Umtausch aus dem Ausland mit Verlängerung: 61,80€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Umtausch aus dem Ausland mit Schlüsselzahl 197: 72,50€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Zahlungsarten
- Bar
- EC-Kartenzahlung
- Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Biometrisches Lichtbild
- Kopie des Führerscheins
- Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
- Kopie Führerschein + Übersetzung durch amtlich anerkannten Übersetzer
- Angabe der Fahrschule (bei Fahrerlaubnis außerhalb des Abkommens über Europäischen Wirtschaftsraum)
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.
Prozess
Sie reichen Ihren Ihren vollständigen Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Ihr Antrag wird dann an das Straßenverkehrsamt Kleve weitergeleitet und dort bearbeitet. Von dort erhalten Sie schriftlich Bescheid wenn Ihr Führerschein erstellt wurde. Zum Abholen müssen Sie dann einen Termin beim Straßenverkehrsamt Kleve buchen. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.
Voraussetzungen
Sofern Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:
Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.
Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
Kontakt Kreis Kleve:
Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve
Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360
Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de
Weiterführende Informationen
Bei Fragen richten Sie sich an das Straßenverkehrsamt Kleve.