Benötigte Formulare
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). Von der Dienstfahrerlaubnis darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch gemacht werden.
Aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis kann auch eine allgemeine Fahrerlaubnis erteilt werden.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Kosten
Umschreibung Dienstführerschein generell: 43,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Umschreibung Dienstführerschein ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 44,70€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Umschreibung Dienstführerschein und Umtausch alter Führerschein: 54,10€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Führungszeugnis bei D-Klassen: 13,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Zahlungsarten
- EC-Kartenzahlung
- Bar
- Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
- Kopie des Führerscheins
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der zentralen Militärkraftfahrtstelle über die Führerschendaten
Besonderheiten
Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.
Prozess
Ihre Antragsunterlagen werden an die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss. Entsprechende Informationen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt in Kleve.
Voraussetzungen
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). Von der Dienstfahrerlaubnis darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch gemacht werden.
Aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis kann auch eine allgemeine Fahrerlaubnis erteilt werden.
Kontaktinformationen
Kontakt Kreis Kleve:
Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve
Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360
Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de
Öffnungszeiten
generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:
Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.
Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.