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Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). Von der Dienstfahrerlaubnis darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch gemacht werden.

Aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis kann auch eine allgemeine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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