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Fahrerlaubnis Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). Von der Dienstfahrerlaubnis darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch gemacht werden.

Aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis kann auch eine allgemeine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Kosten

Umschreibung Dienstführerschein generell: 43,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Umschreibung Dienstführerschein ohne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 44,70€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Umschreibung Dienstführerschein und Umtausch alter Führerschein: 54,10€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Führungszeugnis bei D-Klassen: 13,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Bar
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Kopie des Führerscheins
  • Dienstführerschein oder Bescheinigung der zentralen Militärkraftfahrtstelle über die Führerschendaten

Besonderheiten

Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

 

Prozess

Ihre Antragsunterlagen werden an die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss. Entsprechende Informationen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt in Kleve.

Voraussetzungen

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse). Von der Dienstfahrerlaubnis darf nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch gemacht werden.

Aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis kann auch eine allgemeine Fahrerlaubnis erteilt werden.

Kontaktinformationen

 

Kontakt Kreis Kleve:

Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve

Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360


Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de

 

Öffnungszeiten

generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. 

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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