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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Im Bereich Güterkraftverkehr zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine „Grundqualifikation“ bzw. „Weiterbildung“ benötigt. Diese wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung erfolgt die Antragstellung bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern. Bei Verlust wird eine schriftliche Erklärung über den Verlust gefordert. Bei Diebstahl wird der Nachweis einer Anzeige gefordert. Bei Beschädigung wird der bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis gefordert. 

Bei Verlust: schriftliche Erklärung über den Verlust
Bei Diebstahl: Nachweis einer Anzeige
Bei Beschädigung: Bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis

Kosten

Ausstellung mit Direktversand innerhalb Deutschlands: 32,50€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Ausstellung mit Direktversand in einem anderen EU-Mitgliedstaat: 33,60€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Ausstellung im Expressverfahren(Aushändigung bei Fahrerlaubnisbehörde: 37,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung

zusätzliche Gebühr für Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus-u.Weiterbildungen: 7,00€

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über die Grundqualifikation. Sofern die Grundqualifikation mehr als 5 Jahre zurückliegt - Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung, falls diese noch nicht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert ist.
  • Kopie des Führerscheins

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

 

Prozess

Die Antragsunterlagen werden an die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss. Von dort erhalten Sie weitere Informationen.

Voraussetzungen

Im Bereich Güterkraftverkehr zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine „Grundqualifikation“ bzw. „Weiterbildung“ benötigt. Diese wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.

Kontaktinformationen

Kontakt Kreis Kleve:

Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve

Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360


Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de

 

generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. 

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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