Benötigte Formulare
Im Bereich Güterkraftverkehr zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine „Grundqualifikation“ bzw. „Weiterbildung“ benötigt. Diese wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung erfolgt die Antragstellung bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern. Bei Verlust wird eine schriftliche Erklärung über den Verlust gefordert. Bei Diebstahl wird der Nachweis einer Anzeige gefordert. Bei Beschädigung wird der bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis gefordert.
Bei Verlust: schriftliche Erklärung über den Verlust
Bei Diebstahl: Nachweis einer Anzeige
Bei Beschädigung: Bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis
Kosten
Ausstellung mit Direktversand innerhalb Deutschlands: 32,50€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Ausstellung mit Direktversand in einem anderen EU-Mitgliedstaat: 33,60€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Ausstellung im Expressverfahren(Aushändigung bei Fahrerlaubnisbehörde: 37,90€
Zahlungsziel: bei Beantragung
zusätzliche Gebühr für Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus-u.Weiterbildungen: 7,00€
Zahlungsarten
- Bar
- EC-Kartenzahlung
- Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
- Biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Grundqualifikation. Sofern die Grundqualifikation mehr als 5 Jahre zurückliegt - Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung, falls diese noch nicht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert ist.
- Kopie des Führerscheins
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.
Prozess
Die Antragsunterlagen werden an die Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss. Von dort erhalten Sie weitere Informationen.
Voraussetzungen
Im Bereich Güterkraftverkehr zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine „Grundqualifikation“ bzw. „Weiterbildung“ benötigt. Diese wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.
Kontaktinformationen
Kontakt Kreis Kleve:
Straßenverkehrsabteilung Kleve
Fleischhauerstraße 10
47533 Kleve
Auskünfte erhalten Sie unter
Telefon: 02821/ 85-776
Telefax: 02821/ 85-360
Telefon: 02821 / 85-0 | Telefax: 02821/ 85-500
E-Mail: info@kreis-kleve.de
generell gilt
montags-donnerstags 9.00-16.00 Uhr
freitags 9.00-12.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerservice Goch:
Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.
Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.