Benötigte Formulare
Einen Familienpass können folgende Personen (Wohnsitz in Goch) beantragen:
- Eltern und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
- Familien, in denen der Haushaltsvorstand Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhält (Bürgergeld)
- Empfänger "Wirtschaftlicher Jugendhilfe" nach dem SGB VII
- Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, wenn ein "Barbetrag/Taschengeld" nach dem SGB XII
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von UVG Leistungen
- Empfänger von Leistungen nach dem AsybLG
Mit dem Gocher Familienpass werden bei den nachstehenden Einrichtungen bzw. Veranstaltungen Vergünstigungen gewährt:
- Volkshochschule Goch
- Theater- und Konzertveranstaltungen der Stadt Goch
- Freizeitbad "Goch Ness"
- Sportveranstaltungen der Stadt Goch
- Veranstaltungen der Gocher Sportvereine
Freier Eintritt bzw. kostenlose Inanspruchnahme: