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Familienpass

Einen Familienpass können folgende Personen (Wohnsitz in Goch) beantragen:

  • Eltern und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern
  • Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
  • Familien, in denen der Haushaltsvorstand Arbeitslosengeld II  (Hartz IV) erhält (Bürgergeld)
  • Empfänger "Wirtschaftlicher Jugendhilfe" nach dem SGB VII
  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, wenn ein "Barbetrag/Taschengeld" nach dem SGB XII
  • Empfänger von Wohngeld
  • Empfänger von UVG Leistungen
  • Empfänger von Leistungen nach dem AsybLG

Mit dem Gocher Familienpass werden bei den nachstehenden Einrichtungen bzw. Veranstaltungen Vergünstigungen gewährt:

Freier Eintritt bzw. kostenlose Inanspruchnahme:

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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