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Fehlgeburt anzeigen

Sie können dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine Fehlgeburt erfolgte, diese anzeigen.

Auf Wunsch stellt Ihnen das Standesamt eine Bescheinigung hierüber aus.

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Kind

  • bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur oder natürliche Lungenatmung) gezeigt hat sowie
  • weniger als 500 Gramm wog und
  • nicht die 24. Schwangerschaftswoche erreicht hat.

Wenn die Fehlgeburt bei einer Mehrlingsgeburt geschah, wird sie vom Standesamt als Totgeburt beurkundet, wenn mindestens ein anderes Kind als Lebend- oder Totgeburt zu beurkunden ist.

In der Bescheinigung ist als Vater der Mann einzutragen, der zum Zeitpunkt der Fehlgeburt mit der Frau, die die Fehlgeburt erlitten hat, verheiratet war. Ist die Frau nicht verheiratet und gibt sie einen Erzeuger der Leibesfrucht an, so ist dieser nur mit seiner schriftlichen Zustimmung als Vater in die Bescheinigung einzutragen.

Hinweis: Aktuell ist das Standesamt Montags bis Freitags nur von 08:00Uhr bis 12:00Uhr erreichbar!

Ansprechpartner
Standesamt
Telefon: 0 28 23 / 320-0
E-Mail: standesamt@goch.de

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