Benötigte Formulare
Es gibt 3 grundlegende Fischereischeine:
Fischereischein
- für alle Personen ab 14 Jahren, für die keine Betreuungsperson bestellt ist
- Sachkundenachweis erforderlich (z.B. Nachweis über abgelegte Fischerprüfung)
- Gültigkeit 1 Jahr oder 5 Jahre
Jugendfischereischein
- für 10 bis 14-Jährige grundsätzlich und 15-Jährige ohne Fischerprüfung
- kein Sachkundenachweis erforderlich
- nur gültig in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers
- Gültigkeit 1 Jahr
Sonderfischereischein
- für Personen, die auf Grund einer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können
- kein Sachkundenachweis erforderlich
- nur gültig in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers
- Gültigkeit 1 Jahr oder 5 Jahre
Kosten
Jahresfischereischein: 16,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung
5-Jahres-Fischereischein: 48,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Jugendfischereischein: 8,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Zahlungsarten
- Bar
- EC-Kartenzahlung
- Kreditkartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Passfoto
- Schwerbehindertenausweis
Bearbeitungsdauer
1 Woche (bei Online-Anträgen)
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Ausnahmefall Ausländerfischereischein
- Personen, die nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt in Deutschland gemeldet sind
- Sachkundenachweis erforderlich, aber vereinfacht: im Heimatland gültige Fischereierlaubnis oder Mitgliedschaft in einer Fischereivereinigung
- Gültigkeit 1 Jahr
Voraussetzungen
Als Sachkundenachweis können folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Prüfungszeugnis über abgelegte Fischereiprüfung
- abgelaufener Fischereischein
- im Ausland gültige Fischereierlaubnis oder Mitgliedschaft in einer Fischereivereinigung
Kontaktinformationen
Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 02823/320-125 oder per Mail an uwe.dierkes@goch.de gebeten. Eine Online-Beantragung ist ebenfalls möglich.