Benötigte Formulare
Es gibt 3 grundlegende Fischereischeine:
Fischereischein
- für alle Personen ab 14 Jahren, für die keine Betreuungsperson bestellt ist
- Sachkundenachweis erforderlich (z.B. Nachweis über abgelegte Fischerprüfung)
- Gültigkeit 1 Jahr oder 5 Jahre
Jugendfischereischein
- für 10 bis 14-Jährige grundsätzlich und 15-Jährige ohne Fischerprüfung
- kein Sachkundenachweis erforderlich
- nur gültig in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers
- Gültigkeit 1 Jahr
Sonderfischereischein
- für Personen, die auf Grund einer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können
- kein Sachkundenachweis erforderlich
- nur gültig in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers
- Gültigkeit 1 Jahr oder 5 Jahre