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Fischereischein

Es gibt 3 grundlegende Fischereischeine:

Fischereischein

- für alle Personen ab 14 Jahren, für die keine Betreuungsperson bestellt ist

- Sachkundenachweis erforderlich (z.B. Nachweis über abgelegte Fischerprüfung)

- Gültigkeit 1 Jahr oder 5 Jahre

Jugendfischereischein

- für 10 bis 14-Jährige grundsätzlich und 15-Jährige ohne Fischerprüfung

- kein Sachkundenachweis erforderlich

- nur gültig in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers

- Gültigkeit 1 Jahr

Sonderfischereischein

- für Personen, die auf Grund einer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können

- kein Sachkundenachweis erforderlich

- nur gültig in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers

- Gültigkeit 1 Jahr oder 5 Jahre

 

 

Kosten

Jahresfischereischein: 16,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

5-Jahres-Fischereischein: 48,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Jugendfischereischein: 8,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Passfoto
  • Schwerbehindertenausweis

Bearbeitungsdauer

1 Woche (bei Online-Anträgen)

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Ausnahmefall Ausländerfischereischein

- Personen, die nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt in Deutschland gemeldet sind

- Sachkundenachweis erforderlich, aber vereinfacht: im Heimatland gültige Fischereierlaubnis oder Mitgliedschaft in einer Fischereivereinigung

- Gültigkeit 1 Jahr

 

Voraussetzungen

Als Sachkundenachweis können folgende Unterlagen vorgelegt werden:

- Prüfungszeugnis über abgelegte Fischereiprüfung

- abgelaufener Fischereischein

- im Ausland gültige Fischereierlaubnis oder Mitgliedschaft in einer Fischereivereinigung

Kontaktinformationen

Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 02823/320-125 oder per Mail an uwe.dierkes@goch.de gebeten. Eine Online-Beantragung ist ebenfalls möglich.

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

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