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Fischereischein

Es gibt 3 grundlegende Fischereischeine:

Fischereischein

- für alle Personen ab 14 Jahren, für die keine Betreuungsperson bestellt ist

- Sachkundenachweis erforderlich (z.B. Nachweis über abgelegte Fischerprüfung)

- Gültigkeit 1 Jahr oder 5 Jahre

Jugendfischereischein

- für 10 bis 14-Jährige grundsätzlich und 15-Jährige ohne Fischerprüfung

- kein Sachkundenachweis erforderlich

- nur gültig in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers

- Gültigkeit 1 Jahr

Sonderfischereischein

- für Personen, die auf Grund einer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können

- kein Sachkundenachweis erforderlich

- nur gültig in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers

- Gültigkeit 1 Jahr oder 5 Jahre

 

 

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