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Förderschule, Anmeldung

Wird bei einem schulpflichtigen Kind ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in einem entsprechenden Verfahren (AO-SF-Verfahren - Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung) festgestellt, kann es an einer allgemeinen Schule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert werden oder es besucht eine auf den Förderschwerpunkt ausgerichtete Förderschule. Im AO-SF-Verfahren werden die Förderschwerpunkte festgelegt und eine geeignete Beschulung mit den Erziehungsberechtigten besprochen.
In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung weiterhin besteht.

Förderschulen gibt es in allen sieben Förderschwerpunkten (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen).

Eine sonderpädagogische Förderung erfolgt entweder zielgleich in den Bildungsgängen der allgemeinen Schule oder zieldifferent in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.

Förderzentren des Kreises Kleve

Durch Übernahme von Schulträgerschaften und Erweiterung der Förderschwerpunkte wurden zum 01.08.2015 drei neue Förderzentren in Trägerschaft des Kreises Kleve errichtet und zum 01.08.2020 auf vier erweitert.

In Goch befindet sich eines der vier Förderzentren, die Astrid-Lindgren-Schule.
Die Astrid-Lindgren-Schule ist ein Förderzentrum des Kreises Kleve mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen (Primarstufe) sowie Emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe- und Sekundarstufe I) im integrativen Verbund.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve.

Ansprechpartner
Schulverwaltung, Sportangelegenheiten
Telefon: 02823/320 - 0
E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de

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