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Friedhofswesen/Bestattungen Stadt Goch

Die Friedhofsverwaltung des Vermögensbetriebes der Stadt Goch ist zuständig für die Unterhaltung, Pflege und die Vermittlung von Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen.

Auf den nachstehend aufgeführten städtischen Friedhöfen:


Auf beiden Friedhöfen bestehen die folgenden unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten:

Bestattungsmöglichkeiten
GrabstätteBestattungsartBestattung
Reihengrabstätten 

§ 14 Friedhofssatzung

Sarg / Urne
Bestattung eines Sarges oder einer Urne

Nutzungsrecht: 25 Jahre; Verlängerung nicht möglich

 
Urnenreihengrabstätten

§ 16 Friedhofssatzung

Urne
Bestattung einer Urne

Nutzungsrecht: 25 Jahre; Verlängerung nicht möglich

 
Wahlgrabstätten

§ 15 Friedhofssatzung

Sarg / Urne
Bestattung eines Sarges, eines Sarges und einer Urne oder zweier Urnen

Nutzungsrecht: 30 Jahre; Verlängerung möglich

 
Urnenwahlgrabstätten

§ 17 Friedhofssatzung

Urne
Bestattung einer Urne

Nutzungsrecht: 30 Jahre; Verlängerung möglich

 

Wiesengrabstätten

§ 19 Friedhofssatzung

Sarg / Urne
Bestattung eines Sarges, eines Sarges und einer Urne oder zweier Urnen

Nutzungsrecht: 25 Jahre; Verlängerung möglich

 

Urnenwiesengrabstätten

§ 20 Friedhofssatzung

Urne
Bestattung einer Urne

Nutzungsrecht: 25 Jahre; Verlängerung möglich

 

Urnenpflegegrabstätten

§ 21 Friedhofssatzung

Urne
Bestattung einer Urne

Nutzungsrecht: 25 Jahre; Verlängerung möglich

 

Urnenbaumgrabstätten

§ 22 Friedhofssatzung

Urne
Bestattung einer Urne - ausschließlich auf dem Waldfriedhof Nierswalde

Nutzungsrecht: 30 Jahre; Verlängerung nicht möglich

 

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