Benötigte Formulare
Die Friedhofsverwaltung des Vermögensbetriebes der Stadt Goch ist zuständig für die Unterhaltung, Pflege und die Vermittlung von Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen.
Auf den nachstehend aufgeführten städtischen Friedhöfen:
Auf beiden Friedhöfen bestehen die folgenden unterschiedlichen Bestattungsmöglichkeiten:
Grabstätte | Bestattungsart | Bestattung |
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Reihengrabstätten§ 14 Friedhofssatzung | Sarg / Urne | Bestattung eines Sarges oder einer UrneNutzungsrecht: 25 Jahre; Verlängerung nicht möglich |
Urnenreihengrabstätten§ 16 Friedhofssatzung | Urne | Bestattung einer UrneNutzungsrecht: 25 Jahre; Verlängerung nicht möglich |
Wahlgrabstätten§ 15 Friedhofssatzung | Sarg / Urne | Bestattung eines Sarges, eines Sarges und einer Urne oder zweier UrnenNutzungsrecht: 30 Jahre; Verlängerung möglich |
Urnenwahlgrabstätten§ 17 Friedhofssatzung | Urne | Bestattung einer UrneNutzungsrecht: 30 Jahre; Verlängerung möglich
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Wiesengrabstätten§ 19 Friedhofssatzung | Sarg / Urne | Bestattung eines Sarges, eines Sarges und einer Urne oder zweier UrnenNutzungsrecht: 25 Jahre; Verlängerung möglich
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Urnenwiesengrabstätten§ 20 Friedhofssatzung | Urne | Bestattung einer UrneNutzungsrecht: 25 Jahre; Verlängerung möglich
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Urnenpflegegrabstätten§ 21 Friedhofssatzung | Urne | Bestattung einer UrneNutzungsrecht: 25 Jahre; Verlängerung möglich
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Urnenbaumgrabstätten§ 22 Friedhofssatzung | Urne | Bestattung einer Urne - ausschließlich auf dem Waldfriedhof NierswaldeNutzungsrecht: 30 Jahre; Verlängerung nicht möglich
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