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Führungszeugnisse

Privatführungszeugnisse (Belegart N) werden in der Regel zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber benötigt. Diese werden nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeanschrift gesendet.

Behördenführungszeugnisse (Belegart O) werden ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt. Diese enthalten neben den Eintragungen eines Privatführungszeugnisses auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet. Auf Verlangen kann vor Übersendung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden (Belegart P)

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Sportverein oder Schule) tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die anfordernde Stelle  die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bestätigt.

In Deutschland lebenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) kann ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis" erteilt werden. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftsstaates. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedsstaates angefordert werden muss. Die Bearbeitungszeit kann daher mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Seit dem 01.09.2014 besteht alternativ die Möglichkeit, Führungszeugnisse unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal  zu beantragen. Um hiervon Gebrauch machen zu können benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein passendes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis ohne freigeschaltete Online-Ausweisfunktion über unseren Ausfüllassistenten zu beantragen. Dabei wird dem Bürgerservice der Auftrag zur Beantragung online übermittelt. Die Gebühr in Höhe von 13,00 € entrichten Sie gleich bei einem unserer Anbieter online nach dem Bestellvorgang.

Hinweis:

Sofern der Antragsteller Mittellosigkeit oder einen besonderen gemeinnützigen Verwendungszweck nachweist, kann ggf. von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.

Kosten

Führungszeugnis: 13,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung
  • PayPal (Bei Online Anträgen)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Schriftliche Bestätigung für ein erweitertes Führungszeugnis

Bearbeitungsdauer

2 Wochen (Ausstellung und Versand erfolgt durch das Bundesamt für Justiz)

1 Monat (bei mehreren Staatsangehörigkeiten)

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Z. B. für die Ausübung eines Ehrenamtes ist die Beantragung gebührenfrei.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html

Sie können den Antrag auch direkt online beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen

Voraussetzungen

Die Antragstellung kann nicht telefonisch erfolgen.

 

Die Antragstellung kann erst ab dem 14.Lebensjahr erfolgen

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter
https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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