Der Gewerbesteuersatz der Stadt Goch beträgt zur Zeit
420 v.H.
Dieser wird jährlich in der Hebesatzsatzung der Stadt Goch festgesetzt.
Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag und der daraus resultierende Gewerbesteuermessbetrag, der der hebeberechtigten Gemeinde, in diesem Fall der Stadt Goch, mitgeteilt wird.
Gegenstand der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb.
Die Vorauszahlungen sind quartalsweise zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Mo.-Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mo.-Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Wir bitten um vorherige persönliche Terminabsprache, da u.a. durch Teilzeitbeschäftigung oder Heimarbeit nicht zu allen vorgenannten Zeiten jeder Mitarbeiter persönlich verfügbar ist.