Benötigte Formulare
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn sich Änderungen hinsichtlich Ihres bereits angemeldeten stehenden Gewerbes ergeben. Dies ist unter anderem der Fall bei
- Verlegungen der Betriebsstätte innerhalb der Stadt Goch
- Änderung des Warenangebotes
- Änderung der Tätigkeit und
- Änderung des Namens des Einzelgewerbetreibenden oder des Firmennamens.
Die Gewerbeummeldung ist umgehend vorzunehmen. Sie können Ihr Gewerbe auch über das Gewerbe-Service-Portal NRW online ummelden.
Kosten
für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (keine juristische Personen): 26,00€
für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00€
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00€
Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeummeldung für den Gewerbetreibenden: 15,00€
Weiterführende Informationen
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben. Eine reine Ummeldung des bestehenden Gewerbes ist hier nicht möglich.