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Hilfe zur Gesundheit

Die Sozialhilfeleistung - Hilfe zur Gesundheit - soll bei fehlender Krankenversicherung eine erforderliche Versorgung sicherstellen. 

Prozess

Der Antrag kann formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Bei Bestehen der Voraussetzungen wird die Person bei einer Krankenkasse ihrer/seiner Wahl angemeldet. Die Krankenkosten werden aus Sozialhilfemitteln übernommen.

 

Voraussetzungen

Personen, die zurzeit keinen Krankenversicherungsschutz besitzen, können sich bei der Krankenkasse aufnehmen lassen, in der sie zuletzt pflicht-, familien- oder freiwillig versichert waren. Man spricht hier von der sogenannten Bürgerversicherung. Dieser Personenkreis kann einen Antrag auf Hilfe zur Gesundheit stellen.

 

 

Ansprechpartner

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