Die Sozialhilfeleistung - Hilfe zur Gesundheit - soll bei fehlender Krankenversicherung eine erforderliche Versorgung sicherstellen.
Prozess
Der Antrag kann formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Bei Bestehen der Voraussetzungen wird die Person bei einer Krankenkasse ihrer/seiner Wahl angemeldet. Die Krankenkosten werden aus Sozialhilfemitteln übernommen.
Voraussetzungen
Personen, die zurzeit keinen Krankenversicherungsschutz besitzen, können sich bei der Krankenkasse aufnehmen lassen, in der sie zuletzt pflicht-, familien- oder freiwillig versichert waren. Man spricht hier von der sogenannten Bürgerversicherung. Dieser Personenkreis kann einen Antrag auf Hilfe zur Gesundheit stellen.