Benötigte Formulare
Wenn Sie sich in einer besonderen sozialen Notlage befinden und nicht aus eigener Kraft die Schwierigkeiten überwinden können, kann eventuell Sozialhilfe gewährt werden.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten soll Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft ermöglichen.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigungen, Nebenverdienst, Mieteinnahmen, sonstige Einkommen etc.)
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebensversicherungen, Bausparverträge, KfZ etc.)
- Nachweise über Kosten der Unterkunft (Mietvertrag mit Nebenkosten, Verbrauchsabrechnung Heizung)
- Darlegung der besonderen Notlage
- Diese Hinweise sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie sind nicht abschließend, es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.
Fristen
Sozialhilfe wird frühestens ab dem Zeitpunkt gewährt, an dem das Sozialamt von der Notlage erfährt. Der Antrag sollte daher unverzüglich gestellt werden.
Prozess
Der Antrag kann formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person erfolgen.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt ist jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnissen geraten ist (zum Beispiel obdachlos oder straffällig geworden ist) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Die Schwierigkeiten können in der Person, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein. Es darf sich jedoch nicht um Schwierigkeiten handeln, die sich von denen nicht unterscheiden, die fast jeden im Laufe eines Lebens einmal treffen können (z.B. Ehekrise, Probleme am Arbeitsplatz).
Auch wenn das Sozialamt die Hilfe gewähren kann, ist gegebenenfalls von Ihnen ein Eigenanteil zu leisten.
Diese Hinweise sollen Ihnen die Antragstellung erleichtern. Sie sind nicht abschließend, es kann erforderlich sein, weitere Nachweise zu erbringen.