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Hundehaltung - Große Hunde

Die Haltung eines großen Hundes müssen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung beim Ordnungsamt anzeigen. Sie gelangen hier zum Onlineformular.

Große Hunde sind Hunde über 40 cm Widerrist (höchster Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird) oder über 20 kg Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind oder nicht zur Gruppe der gefährlichen Hunde bestimmter Rassen gehören.

Anzeigepflicht:

Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, die Haltung des Tieres muss aber angezeigt werden. Sofern mehrere Tiere gehalten werden, ist auch dies anzuzeigen. Die Anzeige ist mittels Antrag beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erstatten.

Leinenpflicht:

Gemäß dem Landeshundegesetz NRW sind Hunde in den nachfolgend genannten Bereichen immer an der Leine zu führen:

  • in Fußgängerzonen, in Haupteinkaufsbereichen, auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in der Allgemeinheit zugänglichen  Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
  • außerhalb des eigenen Grundstückes innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Nur außerhalb bebauter Ortsteile und auf den ausgewiesenen Hundewiesen besteht keine Leinenpflicht.

Ansprechpartner

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