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Hundehaltung - Große Hunde

Die Haltung eines großen Hundes müssen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung beim Ordnungsamt anzeigen. Sie gelangen hier zum Onlineformular.

Große Hunde sind Hunde über 40 cm Widerrist (höchster Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird) oder über 20 kg Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind oder nicht zur Gruppe der gefährlichen Hunde bestimmter Rassen gehören.

Anzeigepflicht:

Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, die Haltung des Tieres muss aber angezeigt werden. Sofern mehrere Tiere gehalten werden, ist auch dies anzuzeigen. Die Anzeige ist mittels Antrag beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erstatten.

Leinenpflicht:

Gemäß dem Landeshundegesetz NRW sind Hunde in den nachfolgend genannten Bereichen immer an der Leine zu führen:

  • in Fußgängerzonen, in Haupteinkaufsbereichen, auf Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in der Allgemeinheit zugänglichen  Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten,
  • außerhalb des eigenen Grundstückes innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Nur außerhalb bebauter Ortsteile und auf den ausgewiesenen Hundewiesen besteht keine Leinenpflicht.

Kosten

Anzeige eines großen Hundes: 25,00€

Fristen

Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen großen Hund zu halten, haben Sie in der Regel vorab Anzeige bei der Ordnungsbehörde zu machen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Anzeige bereits erfolgt sein. Bei großen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie einer bestehenden Haftfpflichtversicherung zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

Prozess

  • Onlineformular ausfüllen
  • Unterlagen hochladen
  • Anzeige absenden
  • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
  • Bestätigung über die Anzeige
  • Gebühr bezahlen 

Voraussetzungen

Persönliche Kenntnisse und Zuverlässigkeit:

Die Halterin oder der Halter großer Hunde muss sachkundig und zuverlässig sein.

Das Vorliegen der  Sachkunde ist durch die Bescheinigung einer anerkannten sachverständigen Person oder Stelle der aber einer Amtstierärztin oder eines Amtstierarztes bzw. von der Tierärztekammer benannten Tierärztin oder Tierarztes nachzuweisen (Sachkundenachweis). Als sachkundig gelten zudem:

  • Tierärztinnen und Tierärzte,
  • Jagdscheininhaberinnen und Jagscheininhaber,
  • Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung oder zum Handel mit Hunden besitzen,
  • Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer,
  • Personen, die berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

Die Art und Weise der Überprüfung der  Zuverlässigkeit obliegt dem Ermessen der Behörde. Die Zuverlässigkeit ist eigentlich durch die Beibringung eines Führungszeugnisses nachzuweisen. Die Forderung der Vorlage eines Führungszeugnisses erfolgt aber nur dann, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit an sich bestehen.

Mikrochip:

Großen Hunden muss eine fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip) eingesetzt werden.

Haftpflichtversicherung:

Es muss eine Haftpflichtversicherung für alle großen Hunde nachgewiesen werden. Dabei gilt eine Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Ansprechpartner

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