Was ist die Jugendleitercard?
Die Jugendleitercard, kurz JuLeiCa genannt, ist ein bundesweit einheitlicher, amtlicher Ausweis für regelmäßige ehrenamtliche Arbeit in der Jugendarbeit. Sie dient der besseren Anerkennung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements und ist somit ein Qualitätsnachweis für die geleistete ehrenamtliche Tätigkleit. Sie bescheinigt dem Besitzer Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Jugendarbeit, die man zur verantwortlichen Tätigkeit als Gruppenleiter benötigt.
Mit derJuLeiCa kann sich der Besitzer gegenüber Eltern von minderjährigen Teilnehmern oder staatlichen Stellen, wie der Polizei, ausweisen.
Wie beantrage ich die JuLeiCa?
Das neue Online-Antragsverfahren orientiert sich an dem vorherigen Papierantragsverfahren. Im Antragsverfahren sind der Antragssteller, die Organisation (der freie Träger), bei dem der Antragsteller ehrenamtlich tätig ist sowie der öffentliche Träger, in dessen Bereich der freie Träger seinen Sitz hat, beteilligt.
Im Internet unter www.juleica.de oder www.juleica-antrag.de erfolgt nun Schritt für Schritt die Antragstellung.
Nach erfolgter Antragstellung wird der ausgewählte freie Träger über das Vorliegen eines neuen Antrages per Email informiert. dem freien träger obliegt nun die Aufgabe, zu prüfen, ob die Person, die den Antrag gestellt hat,
- für den Träger kontinuierlich ehrenamtlich tätig ist,
- eine den Mindeststandards des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechende JuLeiCa-Ausbildung absolviert ha,
- über die erforderlichen Kenntnisse in Erster Hilfe verfügt,
- die Angaben des Antragstellers korrekt sind.
Sobald der freie Träger den Antrag genehmigt hat erhält der öffentliche Träger eine Benachrichtigung per Email, dass ein JuLeiCa-Antrag zur Bearbeitung vorliegt. Nachdem der öffentliche Träger den Antrag genehmigt hat, hat er die Aufgabe die Druckfreigabe zu erteilen. Die Druckerei erhält damit den Auftrag zum Druck und Versand der JuLeiCa.
Die JuLeiCa wird zentral gedruckt. Die gedruckte Card werden direkt an den Antragsteller gesandt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erhalt einer JuLeiCa:
- Mindestalter 16 Jahre, in begründeten Ausnahmefällen 15 Jahre
- Kontinuierliches ehrenamtliches Engagement bei einem freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe
- Ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung, durch eine entsprechende Berufsausbildung, ein entsprechendes Studium oder die erfolgreiche Teilnahme an einer umfassenden Jugendgruppenleiterausbildung
- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
- Keine Vorbelastungen in strafrechtlicher Hinsicht, die der Leitung einer Jugendgruppe entgegensteht