Eigentümer sowie deren Bevollmächtigte, können Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Amtliche Flurkarte) erhalten.
Der Auszug stellt das beantragte Flurstück im Maßstab 1:500 bis 1:2000 dar. Die Karten enthalten jedoch keine beschreibenden Inhalte und sind nicht für die Entnahme von Grenzlängen oder weiteren Maße in cm-Genauigkeit geeignet. Eigentumsverhältnisse sind aus diesen Auszügen nicht ersichtlich.
Für den Erhalt einer Amtlichen Flurkarte als Ausdruck benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie telefonisch oder per Mail vereinbaren.
Anträge können schriftlich oder per Fax bzw. E-Mail ebenfalls direkt an den Kreis Kleve (kataster.auskunft@kreis-kleve.de) gestellt werden. Hier haben Sie zusätzlich die Möglichkeit eine digitale Ausfertigung zu erhalten.
Kosten
Ausfertigung in DIN A4 oder DIN A3: 30,00€
Besonderheiten
Die Begriffe Liegenschaftskarte und Flurkarte sind gleichbedeutend. Der Fachbegriff der Katasterverwaltung lautet Flurkarte.
Prozess
Einen Auszug aus der Flurkarte erhalten Sie wie folgt:
- Auszüge aus der Flurkarte oder aus der Schätzungskarte können von jedem beantragt werden. Diese Auszüge enthalten keine besonders geschützten Daten.
- Sie beantragen den gewünschten Auszug beim Katasteramt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Oftmals bieten auch kreisangehörige Gemeinden solche Auszüge an, seltener die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.
- Die Auszüge, die Sie auf diese Art und Weise erwerben, stellen den aktuellen Inhalt des Liegenschaftskatasters dar.
- Ob Auszüge aus dem Liegenschaftskataster online beantragt werden können, ist von Amt zu Amt unterschiedlich. Oft werden zumindest Antragsformulare online angeboten.
- Wenn es noch nicht möglich ist, den gewünschten Auszug online zu beantragen, kann er zu den örtlichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro oder im Katasteramt erworben werden.
- Sie müssen die Adresse oder die Flurstücksnummer angeben, damit der passende Auszug erstellt werden kann.