Benötigte Formulare
Familienfreundlichkeit und Förderung der Erziehung und Bildung sind zentrale Themen der Stadt Goch. Dabei liegt ein Schwerpunkt im Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen hat sich die Betreuung in der Kindertagespflege als eine qualifizierte, gleichwertige Alternative weiterentwickelt.
Sie bietet Eltern eine verlässliche, flexible und passgenaue Angebotsstruktur, welche
- die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördert
- die Familie in der Erziehung und Bildung unterstützt und ergänzt
- den Eltern hilft, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung.
Die Kindertagespflege wird von einer qualifizierten und zertifizierten Kindertagespflegeperson übernommen.
Die Stadt Goch bietet folgende Formen der Kindertagespflege an:
- traditionelle Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson (max. 5 Kinder gleichzeitig)
- Kindertagespflege in angemieteten Räumen (max. 5 Kinder gleichzeitig)
- Großtagespflege (bis zu 3 Tagespflegepersonen betreuen max. 9 Kinder)
Kosten
Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel: Zur Mitfinanzierung der Kosten einer Kindertagespflegestelle sind Elternbeiträge zu zahlen.
Die Festsetzung über die Höhe des zu leistenden Elternbeitrags wird entsprechend der Vorschriften der Elternbeitragssatzung der Stadt Goch berechnet. Eltern sind verpflichtet, die Erklärung zum Elterneinkommen sowie geeignete Unterlagen über Einkünfte vorzulegen. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung und richtet sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit sowie dem anrechenbaren Einkommen der Eltern.
Besuchen mehr als ein Kind einer Familie oder deren gleichgestellten Personen gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung und/oder werden in Kindertagespflege gefördert, verringern sich die Beiträge für das zweite Kind um 50 %; für alle weiteren gleichzeitig betreuten Kinder einer Familie entfällt die Beitragspflicht.
siehe PDF Datei "Elternbeiträge Stadt Goch"
Rechtsgrundlagen
Fristen
Der Betreuungsbedarf sollte spätestens sechs Monate vor Beginn der Betreuungszeit im TPF-Online angegeben werden.
Besonderheiten
Die Tagespflege zeichnet sich durch ihre individuelle, bedarfsgerechte Gestaltungsmöglichkeit aus. Sowohl der Betreuungsumfang kann in der Regel zwischen 15 bis 45 Stunden variieren, als auch die Betreuungstage sowie der Betreuungsbeginn kann individuell gestaltet werden. Die Betreuungszeit sollte jedoch mindestens auf zwei Tage in der Woche verteilt werden.
Prozess
Wenn Sie sich für eine Betreuung Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson interessieren, geben Sie spätestens sechs Monate vor Beginn der Betreuungszeit Ihren Bedarf auf TPF ONLINE an.
WICHTIG:
Die Online-Bedarfsmeldung ersetzt nicht das persönliche Gespräch mit der Fachberatung Tagespflege. Ein Betreuungsplatz kann nur vergeben werden, wenn ein Beratungsgespräch mit einer der Ansprechpersonen im Jugendamt erfolgt ist. Bitte vereinbaren Sie nach der Bedarfsmeldung einen Termin mit der Fachberatung Tagespflege.
In dem persönlichen Beratungsgespräch werden alle Fragen zum Ablauf der Kindertagespflege, den Anspruchsvoraussetzungen, der Antragstellung und den Kostenbeiträgen besprochen. Gemeinsam wird daraufhin der genaue Betreuungsbedarf ermittelt und die Wünsche an die Kindertagespflegeperson festgehalten.
Im weiteren Schritt sucht die pädagogische Fachkraft eine geeignete Kindertagespflegeperson und vermittelt Kontaktdaten. Sie nehmen daraufhin eigenständig mit Diesen Kontakt auf und vereinbaren Termine zum Kennenlernen.
Bei Aufnahme Ihres Kindes bei einer Kindertagespflegeperson wird ein Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und der Kindertagespflegeperson getroffen. Zusätzlich reichen Sie den „Antrag auf Förderung in der Kindetagespflege“ vollständig im Jugendamt ein und kreuzen entsprechend "Erstantrag" an.
siehe dazu das PDF Formular „Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege“
Daraufhin folgt ein Bewilligungsbescheid über die Höhe der Betreuungsstunden und nach Einreichung der benötigten Einkommensunterlagen ein Bescheid über die Höhe des Kostenbeitrags.
Sollte sich der Betreuungsbedarf unterjährig ändern, so stellen Sie gemeinsam mit der Kindertagespflegeperson bei den Ansprechpartnern des Jugendamtes erneut den "Antrag auf Förderung der Tagespflege Stadt Goch" und kreuzen entsprechend die "Änderungsmitteilung" im Formular an.
Für einen Folgeantrag oder Beendigung der Betreuung nutzen Sie bitte erneut den "Antrag auf Förderung der Tagespflege Stadt Goch" und kreuzen entsprechend "Folgeantrag" oder "Beendigung" im Formular an.
Während des gesamten Prozesses und auch während des Betreuungszeitraums werden Sie durch die pädagogische Fachkraft des Jugendamtes begleitet.
Voraussetzungen
Die Kindertagespflege richtet sich vorrangig an Kinder im Alter von unter drei Jahren, da sie bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gemäß § 24 Abs. 1 und 2 SGB VII erfüllt.
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die Tagespflege in Anspruch zu nehmen.
Hierzu zählt u. A. die Berufstätigkeit bzw. die Teilnahme an einer (Bildungs-) Maßnahme der Erziehungsberechtigten. Hierfür ist eine Bescheinigung des Arbeitsgebers, des Maßnahmenträgers oder der Schule notwendig (siehe Downloads).
FAQ
Wie werde ich eine Kindertagespflegeperson?
Alle nötigen Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch. Bitte vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin mit einer der Ansprechpersonen.
Wie viele Kinder werden bei einer Kindertagespflegeperson betreut?
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern (§22 Abs. 2 KiBiz). Wenn sich Kindertagespflegepersonen in einem Verbund zu einer Großtagespflege zusammenschließen, so können höchstens neun Kinder gleichzeitig und insgesamt durch höchstens drei Kindertagespflegepersonen betreut werden (§22 Abs. 3 KiBiz).
Weiterführende Informationen
- TPF – Online ist ein elektronisches Online-Verfahren, mit dem sie als Eltern den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf für einen Platz in der Kindertagespflege gegenüber dem Jugendamt der Stadt Goch anmelden müssen.
Hier geht es zur TPF – Online - Richtlinien der Stadt Goch zur Förderung in der Kindertagespflege (siehe PDF Dokument)
- Informationen zu den Kosten und Elternbeiträgen finden Sie hier.