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Kostenerstattungsbeitrag

Kostenerstattungsbeträge werden für alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (ökologische Ausgleichsmaßnahmen) im Rahmen der Baulandentwicklung erhoben.

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen ist das Baugesetzbuch in Verbindung mit der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135 c  BauGB für zugeordnete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Hier sind grundsätzlich die Grundstücke beitragspflichtig, die nach § 9 Absatz 1a BauGB der jeweiligen Maßnahme zugeordnet sind.

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