Eine Lebensbescheinigung wird unter anderem benötigt, wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen. Sie wird in der Regel einmal jährlich vom ausländischen Rententräger angefordert. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zu Ihrer Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.
Eine Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden. Ein gültiges Ausweisdokument ist dabei vorzulegen.
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Lebensbescheinigung wird direkt an der Information ausgestellt.
Folgende Angaben werden in der Lebensbescheinigung aufgeführt:
- Bestätigung, dass die Person lebt,
- Name
- Namenszusatz
- Geburtsname
- Geburtsnamenszusatz
- Vorname
- Geburtsdatum/-ort
- letzte Anschrift
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
- Ggf. Geburtsurkunde
Prozess
Sie legen Ihr aktuelles Ausweisdokument an der Information im Rathaus vor. Dort wird die Bescheinigung kostenfrei ausgestellt.
Voraussetzungen
Person muss in Goch gemeldet sein. Eine persönliche Vorstellung mit Ausweisdokument ist zwingend erforderlich.
Manche ausländischen Rententräger schicken ein entsprechendes Formular zur Bestätigung Ihrer Daten zu. Bitte bringen Sie dies vollständig ausgefüllt mit.
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.
Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.