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Meldebescheinigung

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich einmalig hierüber eine amtliche Meldebestätigung.

Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

  • Familienname,
  • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
  • Datum der An- oder Abmeldung,
  • Anschrift und
  • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

Für jede weitere Meldebescheinigung beträgt die Gebühr 9,00 Euro.

Eine Gebührenbefreiung wird nur gewährt, wenn die Bescheinigung einen der folgenden nachgewiesenen Verwendungszwecke haben sollte:

  • für Rentenzwecke
  • zur Vorlage bei der Familienkasse

Kosten

einfache und erweiterte Meldebescheinigung: 9,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung
bzw. bei Online -Antrag

Zahlungsarten

  • EC-Kartenzahlung
  • Bar
  • Kreditkartenzahlung
  • PayPal (Bei Online Anträgen)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Ggf. Geburtsurkunde
  • Vollmacht zur Abholung

Bearbeitungsdauer

1 Tag (die Bescheinigung wird i.d.R. vor Ort ausgestellt bei Termin)

12 Tage (ca., per Postzustellung nach Eingang der vollständigen Unterlagen (online-Antrag))

Besonderheiten

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin muss eine schriftliche (formlose) Vollmacht vorgelegt werden sowie die Ausweisdokumente.

Prozess

einfache/erweiterte Meldebescheinigung:

Sie vereinbaren in der Regel einen Termin und bringen Ihre Unterlagen dazu mit (Ausweisdokument, ggf. Nachweis Gebührenbefreiung usw.). Sie erhalten Ihre einfache oder erweiterte Meldebescheinigung vor Ort. Die Gebühr beträgt jeweils 9,00 Euro.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben sich angemeldet, abgemeldet oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen.

Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter Online-Termine
 gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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