Benötigte Formulare
Der „Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen" dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Mieten.
Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung, Grundriss, Wohnfläche und Zustand der Wohnung und des Gebäudes zu vereinbaren.
Der Mietspiegel soll im Abstand von zwei Jahren fortgeschrieben werden.
Er gilt nur für frei finanzierte Immobilien und nicht für öffentlich geförderten Wohnraum.
Der Mietspiegel wird regelmäßig von der Stadt Goch in Zusammenarbeit mit dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Kleve, dem Haus und Grund An der Niers e. V. und dem Mieterverein Wesel-Bocholt-Kleve und Umgebung e.V. neu aufgelegt.
Die aktuelle Fassung kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Den Mietspiegel in Papierform können Sie zudem im Foyer des Rathauses bei der Infotheke erhalten.