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Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG)

Die Antragsaufnahme kann beim Standesamt in Goch erfolgen, wenn Sie in Goch einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Über den Antrag wird beim Landrat des Kreises Kleve als Namensänderungsbehörde entschieden.

Kosten

Änderung eines Vornamens: 50,00€ bis 300,00€
Zahlungsziel: Die Gebühren werden von der Namensänderungsbehörde festgesetzt.

Änderung eines Familiennamens: 50,00€ bis 1.200,00€
Zahlungsziel: Die Gebühren werden von der Namensänderungsbehörde festgesetzt.

Benötigte Unterlagen

  • Die erforderlichen Unterlagen bitte beim Standesamt erfragen.

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

 

Beachten Sie bitte, dass auch im Falle einer Ablehnung der Namensänderung eine - verminderte - Gebühr zu entrichten ist.

Prozess

Die Anträge können beim Standesamt in Goch gestellt werden, wenn Sie in Goch wohnen.

Dazu reichen Sie die zuvor zu erfragenden Dokumente beim Standesamt ein. Nach Feststellung der Vollständigkeit erhalten Sie einen Termin zur Antragstellung.

Der Antrag wird mit den Dokumenten an die Kreisverwaltung als Namensänderungsbehörde weitergeleitet und dort bearbeitet.

Wird dem Antrag entsprochen, wird Ihnen eine entsprechende Namensänderungsurkunde ausgestellt.

 

Voraussetzungen

Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden.

Kontaktinformationen

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Vorsprache einen Termin.

Ansprechpartner

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