Benötigte Formulare
Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert oder BL für blind besitzen, können einen Parkausweis beantragen, der zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen berechtigt und weitere verkehrsrechtliche Vergünstigungen beinhaltet (blauer Parkausweis).
https://www.kreis-kleve.de/parkausweis-fuer-schwerbehinderte-menschen
Für eine Gruppe behinderter Menschen gibt es eine weitere Ausnahmegenehmigung (orangener Parkausweis)
Voraussetzungen:
- Merkzeichen G bzw. G und B und ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig eine GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
- oder Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit hier für einen GdB von wenigstens 60;
- oder künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, und hierfür ein GdB von wenigstens 70
Ob alle Voraussetzungen für den Parkausweis außerhalb der aG-Regelung vorliegen, werden durch Abt. 1.3 des Kreises Kleve überprüft (Stelle für Schwerbehindertenausweise)