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Parkausweis für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" für außergewöhnlich gehbehindert  oder BL für blind besitzen, können einen Parkausweis beantragen, der zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen berechtigt und weitere verkehrsrechtliche Vergünstigungen beinhaltet (blauer Parkausweis).

https://www.kreis-kleve.de/parkausweis-fuer-schwerbehinderte-menschen

 

Für eine Gruppe behinderter Menschen gibt es eine weitere Ausnahmegenehmigung (orangener Parkausweis)

Voraussetzungen:

  • Merkzeichen G bzw. G und B und ein GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig eine GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • oder Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit hier für einen GdB von wenigstens 60;
  • oder künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, und hierfür ein GdB von wenigstens 70

Ob alle Voraussetzungen für den Parkausweis außerhalb der aG-Regelung vorliegen, werden durch Abt. 1.3 des Kreises Kleve überprüft (Stelle für Schwerbehindertenausweise)

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild

Bearbeitungsdauer

1 Tag (der Parkausweis wird in der Regel vor Ort ausgestellt.)

1 Monat (ca., bei Beantragung orangener Parkausweis)

Voraussetzungen

Sie benötigen einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich Gehbehindert)  oder  BL (blind) und ein Lichtbild (bei Antrag blauen Parkausweis ).

Bei der Beantragung  eines orangenen Parkausweises (außerhalb aG-Regelung) benötigen Sie  Ihren gültigen Schwerbehindertenausweis.

Kontaktinformationen

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Parkausweis:

https://www.kreis-kleve.de/parkausweis-fuer-schwerbehinderte-menschen

 

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden. 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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