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Personalausweis abholen

Personalausweise können 2-3 Werktage nach Eingang des PIN-Briefes von der Bundesdruckerei beim Bürgerservice abgeholt werden. Der PIN-Brief wird nicht bei Antragsteller/innen, die jünger als 15 Jahre und 9 Monate sind, versandt.

Bitte bringen Sie zur Abholung Ihr altes Ausweisdokument was bei Beantragung vorlag mit, da es ggf. entwertet werden muss und wir Ihnen ansonsten das neue Dokument nicht aushändigen dürfen.

Haben Sie keinen PIN-Brief erhalten, können Sie sich Ihren Personalausweis in der Regel circa 4 Wochen nach Antragstellung abholen. In diesem Fall ist eine Abholung nur persönlich und nicht mit Vertretungsvollmacht möglich. 

Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit der folgenden Erklärung vorlegen: "PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten". Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Rechtsgrundlagen

Fristen

keine

Voraussetzungen

Der neue Personalausweis liegt zur Abholung in der zuständigen Personalausweisbehörde ca. 2-3 Werktage nach Erhalt des PIN-Briefes bereit.

Wenn Sie einen vorläufigen Ausweis erhalten haben müssen Sie diesen zur Abholung des neuen Ausweises mitbringen.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr


 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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