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Personalausweis abholen

Bitte bringen Sie zur Abholung Ihr altes Ausweisdokument was bei Beantragung vorlag mit, da es ggf. entwertet werden muss und wir Ihnen ansonsten das neue Dokument nicht aushändigen dürfen.

Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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