Benötigte Formulare
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Dazu benötigen Sie dann auch einen entsprechenden Nachweis wie z.B. Reiseunterlagen oder Buchungsbestätigung oder Ähnliches. Als Ausstellungsdatum wird dann der Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Beantragung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der der Bescheinigung des Standesamtes ( Datum der Eheschließung und neue Namensführung müssen enthalten sein) zu überprüfen.
In allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, ist der Personalausweis ungültig. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.
Kosten
Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Personalausweis über 24 Jahre: 37,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung
vorläufiger Personalausweis: 10,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung
Zahlungsarten
- Kreditkartenzahlung
- Bar
- EC-Kartenzahlung
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass
- Biometrisches Lichtbild
- Nachweis der aktuellen Namensführung(z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname)
- Buchungsbestätigung (oder Ähnliches)
Bearbeitungsdauer
5 Wochen (Herstellung erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin)
1 Tag (der vorläufige Ausweis kann in der Regel vor Ort ausgestellt werden)
Rechtsgrundlagen
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Besonderheiten
Wenn Sie nach einer Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr
1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.
Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.