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Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen

Es ist Ihnen möglich, bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, oder unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Bürgeramt in Deutschland einen Personalausweis persönlich zu beantragen.

Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen auch Personalausweisbehörden sind.

Kosten

Personalausweis ab 24 Jahren: 67,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Personalausweis unter 24 Jahren: 52,80€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (Meldebescheinigung mit Angabe Staatsangehörigkeit)
  • Nachweis der aktuellen Namensführung(z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname)
  • Altes Dokument
  • Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnsitzes
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis)

Rechtsgrundlagen

Prozess

Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder einem Bürgeramt beantragen.
Details zur Antragstellung im Ausland sowie das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.

Bitte stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und vereinbaren telefonisch, per Mail oder online über das Terminbuchungssystem einen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.

  • Bei Ihrer persönlichen Antragstellung ist die Gebühr zu entrichten – bitte erkundigen Sie sich vorab über die Zahlungsmöglichkeiten (Bar, Giro- oder Kreditkarte).
  • Holen Sie Ihren Personalausweis bei der Auslandsvertretung vor Ort ab oder klären Sie bei Antragstellung das Verfahren der Dokumentenaushändigung.
     

Da das deutsche Konsulat für Ihren Antrag zuständig ist, muss vorher eine Ermächtigung von dort eingeholt werden. Dies kann unter Umständen auch einige Tage in Anspruch nehmen.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter Online-Termine
 gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Weiterführende Informationen

Der Personalausweis für Deutsche mit ständigem Wohnsitz außerhalb Deutschlands  wird bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt. 

Auskunft durch erteilt das Auswärtiges Amt.

Beantragung im Ausland: Antrag muss persönlich bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden. In Deutschland: Antrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in jedem Bürgeramt im Inland persönlich gestellt werden; ob der wichtige Grund anerkannt wird, sollte vorab telefonisch mit dem Bürgeramt abgesprochen werden.

Zuständig bei Beantragung im Ausland: deutsche Auslandsvertretung, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten. 

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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