Der Pflegekinderdienst ist ein Fachdienst des Jugendamtes. Kinder und Jugendliche, die aus den verschiedensten Gründen nicht in ihrer eigenen Familie leben können, werden vorübergehend oder auf Dauer in Pflegefamilien untergebracht.
Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören:
- Schutz/Hilfe/Beratung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
- Vermittlung von Kindern in eine Pflegefamilie, die für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können.
- Überprüfung und Auswahl von Pflegeelternbewerbern
- Qualifikation von Pflegeelternbewerbern durch Schulungen
- Beratung und Begleitung des Pflegekindes und der Pflegeeltern
- Organisation und Begleitung von Umgangskontakten zwischen dem Kind und der Herkunftsfamilie.
- Hilfeplanung
- Akquise neuer Pflegefamilien
Rechtsgrundlagen
Prozess
Sollte das Interesse bestehen, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, ist die Kontaktaufnahme zu den Kolleginnen des Pflegekinderdienstes der erste Schritt.
Im Rahmen eines Beratungsgespräches wird dann der weitere Ablauf besprochen und der Bewerberbogen überreicht, in dem alle anderen, nötigen Unterlagen aufgelistet werden.
Bei Vorliegen der Eignung werden Sie als Pflegefamilie/-person der Stadt Goch registriert und ggf. für das Kennenlernen eines Pflegekindes von uns kontaktiert.
Voraussetzungen
Adressat:
Menschen, die sich vorstellen können dauerhaft oder vorübergehend ein Pflegekind bei sich aufzunehmen.
Voraussetzungen:
ausreichend Wohnraum, körperliche und seelische Gesundheit, ein einwandfreies, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, pädagogisches Grundverständnis, sowie finanzielles Auskommen für Ihre Kernfamilie.
Formulare:
Bewerberbogen, diesen erhalten Sie in einem persönlichen Erstkontakt mit dem Pflegekinderdienst
FAQ
Kann ich auch als alleinstehende Person/Regenbogenfamilie ein Pflegekind aufnehmen?
Ja, das ist selbstverständlich möglich. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird ganz individuell geschaut, welche Möglichkeiten für die Aufnahme eines Kindes bestehen; auch für alleinstehende Personen und Regenbogenfamilien.
Ich möchte ein Kind adoptieren. Bin ich da bei Ihnen richtig?
Nein, leider nicht. Für die Adoption eines Kindes ist die Adoptionsvermittlung des Kreises Kleve zuständig.
Welche räumlichen Voraussetzungen muss ich haben?
Angemessene Räumlichkeiten sollten vorhanden sein. Bei einem Hausbesuch im Rahmen des Prüfverfahrens würden wir die Details und Möglichkeiten mit Ihnen besprechen.
Brauche ich eine Qualifikation? Wie werde ich vorbereitet?
Auch Menschen ohne pädagogische Vor- und Ausbildung sind herzlich willkommen. Vorbereitend zu einer Aufnahme eines Pflegekindes finden entsprechende Schulungen statt, in denen die Grundlagen und wichtigsten Informationen vermittelt werden.
Was ist mit meinen eigenen Kindern? Wie funktioniert das?
Eigene Kinder sind absolut kein Hindernis für die Aufnahme eines Pflegekindes. Sie sollten altersentsprechend von Ihnen in den Prozess mit einbezogen werden.
Wie müssen die finanziellen Voraussetzungen sein? Werde ich unterstützt?
Finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Zahlungen für materiellen und erzieherischen Aufwand. Unabhängig vom Pflegegeld sollten Sie Ihren Lebensunterhalt selbstverantwortlich bestreiten können.
Bin ich alleine bei Krisen?
Nein. Der Pflegekinderdienst steht Ihnen beratend und begleitend zur Verfügung. Bei Bedarf besteht jeder Zeit die Möglichkeit, einer intensiveren Betreuung.
Wie groß ist mein Mitspracherecht bei der Aufnahme des Kindes?
Grundsätzlich ist uns wichtig, dass die Chemie zwischen Ihnen und dem potentiellen Pflegekind passt.
Findet Kontakt zu den leiblichen Eltern statt?
In der Regel finden Besuchskontakte zu der Herkunftsfamilie statt. Diese Kontakte werden meist von einer Fachkraft begleitet und mit Ihnen vor- und nachbereitet.
Welche Pflichten und Aufgaben habe ich?
o Akzeptanz des Pflegekindes als Familienmitglied, Entwicklung der notwendigen Bindungen und Beziehungen
o Versorgung und liebevolle Betreuung des Kindes
o Kooperation mit den an der Hilfeplanung beteiligten, sowie weiteren Fachkräften und Institutionen
o Beobachtung des Entwicklungsstandes der Kinder
o Förderung des Kindes in seinen Bedarfen mit Hilfe und Beratung des Pflegekinderdienstes
o Mitwirkung bei Besuchskontakten
o Bereitschaft, sich mit der Lebensgeschichte und dem familiären Kontext des Kindes auseinanderzusetzen und dies auch dem Kind zu vermitteln (Biografiearbeit).
o Mitarbeit bei einer Rückführung in den elterlichen Haushalt (meistens bei befristeter Vollzeitpflege), hierbei auch die Verabschiedung des Kindes
o Mitarbeit bei der Verselbständigung jugendlicher Pflegekinder, Perspektivplanung und dem Ablöseprozess aus der Pflegefamilien
o Begleitung des Kindes bei Übergängen und/oder besonderen Herausforderungen
o körperliche und emotionale Belastbarkeit
o Bereitschaft, sich in schwierigen Situationen Hilfe zu holen