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Reisepass

Für einige Länder ist zur Einreise ein Reisepass erforderlich. Vor Antritt Ihrer Reise sollten Sie sich über die aktuell bestehenden Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes informieren.

Sie erhalten bei der Beantragung eines Reisepasses einen elektronischen Reisepass mit integriertem Chip. Der Chip enthält die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Die Fingerabdrücke werden mit Geräten im Bürgerbüro eingescannt. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich. Eine Wahlmöglichkeit, ob der Reisepass mit oder ohne Fingerabdrücken ausgestellt werden kann, gibt es nicht. Sollte der Chip im Laufe der Gültigkeit des Reisepasses nicht mehr funktionieren, behält das Dokument weiterhin seine Gültigkeit.

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich. 

Bei Beantragung für Minderjährige bedarf es bei gemeinsamen Sorgerecht der Beantragung beider Elternteile. Bei Beantragung sollen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Alternativ ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird. Das alleinige Sorgerecht muss ggfls. nachgewiesen werden.

Optional kann die Eintragung aller sorgeberechtigten Elternteile in den Reisepass erfolgen, wenn sich der Familienname der Minderjährigen vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Es genügt dabei, wenn das Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils mittels Vollmacht glaubhaft gemacht wird. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil nicht einverstanden, kann kein Eintrag erfolgen. Wenn ein Eintrag erfolgen soll, werden stets alle sorgeberechtigten Personen eingetragen. Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur diese eine sorgeberechtigte Person eingetragen.

 

Kosten

Reisepass ab 24 Jahren: 70,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Reisepass unter 24 Jahren: 37,50€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Express ab 24 Jahren: 102,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Express unter 24 Jahren: 69,50€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Reisepass ab 24 Jahren 48 Seiten: 82,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Reisepass unter 24 Jahren 48 Seiten: 59,50€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Reisepass Express ab 24 Jahren 48 Seiten: 114,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Reisepass Express unter 24 Jahren 48 Seiten: 91,50€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Zustimmungserklärung des anderen Elternteils
  • Nachweis der aktuellen Namensführung(z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname)
  • Ggf. Geburtsurkunde

Bearbeitungsdauer

2 Monate (ca. 10 bis ca. 12 Wochen)

4 Tage (Expressantrag ca. 4-5 Werktage)

Rechtsgrundlagen

Fristen

Geltungsdauer: für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Ein 2. Reisepass ist 6 Jahre gültig. 

Besonderheiten

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bei Beantragung Reisepass unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.

Falls Sie einen Reisepass beantragen und über kein anderes Dokument verfügen (z.B. Verlust bzw. es ist gar kein Dokument vorhanden), benötigen Sie auch Ihre aktuelle Geburtsurkunde (erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt).

Wenn Sie einen 2. Reisepass beantragen möchten (Gültigkeit 6 Jahre), benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z. B. vom Arbeitgeber.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter
https://tevis.krzn.de/tevisweb520/ gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Weiterführende Informationen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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