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Reisepass Auslandsdeutsche

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen. Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss zunächst beim zuständigen Konsulat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert werden. Dies geschieht durch die Meldebehörde. Erst wenn diese vorliegt und keine Versagungsgründe vorliegen, kann der Antrag abschließend bearbeitet werden. Welche Unterlagen ebenfalls benötigt werden finden Sie unter "benötigte Unterlagen". Ohne diese in ein Antrag nicht möglich.

Reisepässe können auch im Expressverfahren beantragt werden. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Konsulates vorliegt, liegt die Dauer der Zustellung bei ca. 4 bis 5 Werktagen. Eine Garantie für die pünktliche Lieferung kann nicht übernommen werden, da die Herstellung von der Bundesdruckerei in Berlin vorgenommen wird.

Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Ihnen ist die Rückkehr nach Deutschland nicht möglich,  kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

Kosten

Reisepass für Deutsche die im Ausland leben ab 24 Jahren: 120,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Expresseisepass für Deutsche die im Ausland leben ab 24 Jahren: 152,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Reisepass für Deutsche die im Ausland leben unter 24 Jahren: 75,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Expressreisepass für Deutsche die im Ausland leben unter 24 Jahren: 107,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Kinderreisepass Wohnsitz Ausland): 26,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der aktuellen Namensführung(z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis)
  • Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (Meldebescheinigung mit Angabe Staatsangehörigkeit)
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

Bearbeitungsdauer

1 Monat (Reisepass, ca.)

5 Tage (Expressreisepass (keine Garantie))

Rechtsgrundlagen

Prozess

Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.

  • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren ggf. einen Termin
  • Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da Sie persönlich identifiziert werden und Ihre Fingerabdrücke abgenommen werden müssen
  • Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
  • Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen
  • Es können alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden

Bei Personen unter 18 Jahren müssen die Eltern eine schriftliche Zustimmung erteilen.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter Online-Termine
 gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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