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Reisepass Ausstellung vorläufig

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer ca. 4-5 Werktage) nicht ausreichend ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Kosten

vorläufiger Reisepass: 26,00€
Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • Bar
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkartenzahlung

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden
  • Ggf. Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • Buchungsbestätigung (oder Ähnliches)

Bearbeitungsdauer

1 Tag (in der Regel wird der vorläufige Reisepass vor Ort ausgestellt)

Rechtsgrundlagen

Fristen

Geltungsdauer: 1 Jahr Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Besonderheiten

  • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
  • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
  • Zustimmung der Eltern erforderlich bei Antragstellern unter 18 Jahren

Prozess

Sie müssen für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses persönlich vorstellig werden. 

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

 

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

Bitte bringen Sie dazu die entsprechenden Nachweise mit, z.B. Buchungsbestätigung, usw.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag von 08.00 - 16.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag von 08.00 - 18.00 Uhr

1. Samstag im Monat von 10.30 - 12.30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und muss entweder telefonisch unter 02823/3200 bzw. online unter Online-Termine 
gebucht werden.

Eine Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich. Bei verspätetem Erscheinen kann keine Bearbeitung garantiert werden.
 

Weiterführende Informationen

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Ansprechpartner
Bürgerservice
Telefon: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de

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